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Baumfällungen beantragen

Die Bäume in der Stadt Zeitz und ihren Ortsteilen bilden einen wichtigen Bestandteil bei der Erhaltung und Verbesserung des Stadtklimas und der kleinklimatischen Verhältnisse. Zudem stellen sie die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes als Lebens- und Nahrungsstätte zahlreicher Tierarten sicher.


Um den Erhalt des bestehenden Baumbestandes weiterhin zu gewährleisten, wurde die Satzung zum Schutz des Baumbestandes beschlossen. Geschützt sind Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 100cm in 100cm Höhe.

Wenn geschützte Bäume gefällt oder durch Schnittmaßnahmen in ihrem Aufbau grundsätzlich verändert werden sollen, ist die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung nötig. So soll verhindert werden, dass unkontrolliert und unsachgemäß Maßnahmen und Handlungen im Wurzel- und Kronenbereich durchgeführt werden, welche zur Schädigung oder zum Absterben der Bäume führen können.

Zuständige Stelle

Die zuständige Stelle ist das Sachgebiet Öffentliches Grün / Baumschutz.

Verfahrensablauf

Der Antrag auf Baumfällung ist schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Zur Bearbeitung des Antrags ist ein Vororttermin notwendig. Anschließend erhalten Sie den Kostenfestsetzungsbescheid. Sobald dieser bezahlt wurde, bekommen Sie Ihre Ausnahmegenehmigung zugesandt.

Die Ausnahmegenehmigung ist ab Ausstellungsdatum ein 1 Jahr lang gültig.

Erforderliche Unterlagen

Bitte füllen Sie den Antrag auf Baumfällung aus und senden ihn unterschrieben an:

Stadt Zeitz
Sachgebiet Öffentliches Grün / Baumschutz
Altmarkt 1
06712 Zeitz

Gebühren

Verwaltungskosten entstehen in Höhe von 42,75 € entsprechend der Satzung der Stadt Zeitz über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis vom 07.12.2018.

Bearbeitungsdauer

Nach der Vor-Ort-Besichtigung und Zahlung der Verwaltungskosten beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 1 Woche.

Rechtsgrundlage