Reisepass beantragen
Allgemeine Informationen
Der deutsche Reisepass ermöglicht es Ihnen, ohne Visum in über 160 Staaten weltweit zu touristischen Zwecken einzureisen. Einen Reisepass benötigen Sie vor allem, wenn Sie in Länder außerhalb der Europäischen Union (EU) einreisen möchten. Wenn Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, können Sie einen deutschen Reisepass beantragen.
Reisepass für Kinder
Der Reisepass kann bereits für Kinder ab 0 Jahren ausgestellt werden. Wenn Sie Reisen ins EU-Ausland mit Ihrem Kind planen, sollten Sie statt eines Kinderreisepasses einen biometrischen Reisepass beantragen. Denn einige Reiseländer wie die USA erkennen für eine visumfreie touristische Einreise den Kinderreisepass oder den Personalausweis nicht an.
Beantragung
Sie müssen bei der Beantragung des Reisepasses persönlich anwesend sein, damit Ihre Identität überprüft werden kann. Sofern Sie einen Reisepass für Ihr Kind beantragen wollen, muss das Kind persönlich anwesend sein.
Falls Sie nicht persönlich anwesend sein können, kann nur ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Die Abholung muss dann persönlich erfolgen.
Sie können den Reisepass im Bürgeramt an Ihrem Wohnort beantragen. Bei mehreren Wohnsitzen ist das Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz verantwortlich.
Die Antragstellung bei einer anderen Passbehörde ist ebenfalls möglich, wenn Sie einen wichtigen Grund vorweisen können. Durch den erhöhten Verwaltungsaufwand der unzuständigen Passbehörde - sie muss eine Ermächtigung der örtlich zuständigen Passbehörde einholen - ist ein Zuschlag zur Gebühr für Ihren beantragten Reisepass zu entrichten.
Wenn Sie im Ausland wohnen, ist für die Reisepassbeantragung die die deutsche Vertretung im Ausland zuständig. Haben Sie Ihren Reisepass im Ausland durch Verlust oder Diebstahl verloren, beantragen Sie einen neuen Reisepass bei der deutschen Vertretung im Ausland.
Wenn Ihnen die reguläre Bearbeitungsdauer zu lang ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Benötigen Sie das Reisedokument sehr kurzfristig und kann die Lieferung des Reisepasses im Expressverfahren nicht abgewartet werden, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass ausgestellt.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Verfahrensablauf
- Sie müssen den Reisepass persönlich beantragen.
- In der Regel vereinbaren Sie dafür einen Termin bei Ihrem Bürgeramt.
- Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen zum vereinbarten Termin mit.
- Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Sofern die Person, für die der Pass beantragt wird, das 6. Lebensjahr vollendet hat, ist für die Antragstellung die Abgabe von Fingerabdrücken zur Speicherung im Dokument gesetzlich verpflichtend (flacher Abdruck in der Regel des linken und des rechten Zeigefingers). Der Reisepass wird vom Passproduzenten nach der Herstellung an das antragstellende Bürgeramt verschickt.
- Sie erhalten von Ihrem Bürgeramt Hinweise, wann Sie Ihren Reisepass abholen können.
- Sie können den Reisepass dann in Ihrem Bürgeramt abholen. Für die Abholung können Sie eine andere volljährige Person schriftlich bevollmächtigen.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung des Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:
- einen gültigen Ausweis (Reisepass, Personalausweis, Kinderausweis, Kinderreisepass),
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen. - Ihren bisherigen Reisepass,
- aktuelle Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde im Original und falls vorhanden Heiratsurkunde im Original),
- bei der Antragstellung für ein Kind :
- Ausweis des anwesenden Sorgeberechtigten,
- die Einverständniserklärung (siehe Dokument Spalte rechts) und eine Kopie des Ausweises des nicht anwesenden Sorgeberechtigten,
- den Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten.
Bei der Erstausstellung oder bei Zuzug in eine Gemeinde können gegebenenfalls weitere Unterlagen wie Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden erforderlich sein. Informieren Sie sich bitte vorab bei der zuständigen Stelle.