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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
Gremium: Ortschaftsrat Kayna
Datum: Do, 09.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 22:00
Raum: Sitzungszimmer des Rathauses, Kayna
Ort: Kayna

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1     Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3     Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4     Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Ortschaftsratssitzung 04/VI/14 vom 04.12.2014, 05/VI/15 vom 15.01.2015 und 06/VI/15 vom 26.02.2015  
KAY/0005/15  
Ö 5     Bürgeranfragen zur Ortschaft Kayna      
Ö 6     Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft Kayna, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 7     Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates zum Bericht      
Ö 8     Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2015 bis 31.07.2017  
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0161/15  
Ö 9     Ausbau der Waldstraße (2. BA) im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0158/15  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des 2. BA der Waldstraße im Ortsteil Kayna mit der Abschnittsbildung vom Flurstück 13 -nördlich- und Flurstück 94 -südlich- bis  zum Ortsausgang – in Richtung Waldbad - (alles Flur 7 bzw.1 der Gemarkung Kayna).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Gehwege (teilweise beidseitig), die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung (teilweise).

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Waldstraße im Ortsteil Kayna als Haupt-verkehrsstraße klassifiziert.

 

   
    08.04.2015 - Bauausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des 2. BA der Waldstraße im Ortsteil Kayna mit der Abschnittsbildung vom Flurstück 13 -nördlich- und Flurstück 94 -südlich- bis  zum Ortsausgang – in Richtung Waldbad - (alles Flur 7 bzw.1 der Gemarkung Kayna).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Gehwege (teilweise beidseitig), die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung (teilweise).

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Waldstraße im Ortsteil Kayna als Haupt-verkehrsstraße klassifiziert.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    16.04.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des 2. BA der Waldstraße im Ortsteil Kayna mit der Abschnittsbildung vom Flurstück 13 -nördlich- und Flurstück 94 -südlich- bis  zum Ortsausgang – in Richtung Waldbad - (alles Flur 7 bzw.1 der Gemarkung Kayna).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Gehwege (teilweise beidseitig), die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung (teilweise).

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Waldstraße im Ortsteil Kayna als Haupt-verkehrsstraße klassifiziert.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

  9

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

   
    23.04.2015 - Stadtrat Zeitz
    Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0158/15   
    Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/65/0158/2304/15:

Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des 2. BA der Waldstraße im Ortsteil Kayna mit der Abschnittsbildung vom Flurstück 13 -nördlich- und Flurstück 94 -südlich- bis  zum Ortsausgang – in Richtung Waldbad - (alles Flur 7 bzw.1 der Gemarkung Kayna).

 

Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Gehwege (teilweise beidseitig), die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung (teilweise).

 

Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.

 

Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.

 

Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Waldstraße im Ortsteil Kayna als Haupt-verkehrsstraße klassifiziert.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

 

Ö 10     Baumaßnahmen in der Ortschaft 2015 - Sachstandsbericht / Information      
Ö 11     "Unser Dorf hat Zukunft" - Projekte / Förderanträge zur Dorferneuerung      
Ö 12     Verwendung der Ortschaftsmittel 2015 für die Ortschaft Kayna, entsprechend § 8 des Gebietsänderungsvertrages mit der Stadt Zeitz vom 15.01.2009 (nach Eingemeindung von Theißen und Luckenau, angepasst am 27.08.2014)      
Ö 13     Allgemeine Anfragen, Anregungen und Informationen      
N 14     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Ortschaftsratssitzung 04/VI/14 vom 04.12.2014, 05/VI/15 vom 15.01.2015 und 06/VI/15 vom 26.02.2015    
N 15     Fortführung des Berichtes der Ortsbürgermeisterin über nichtöffentliche Angelegenheiten    
N 16     Bauvoranfragen und Grundstücksangelegenheiten    
N 17     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an die Ortsbürgermeisterin / Informationen der Ortsbürgermeisterin    
N 18     Schließung der Sitzung