Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Kayna
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Ortschaftsratssitzung 04/VI/14 vom 04.12.2014, 05/VI/15 vom 15.01.2015 und 06/VI/15 vom 26.02.2015 | KAY/0005/15 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Bürgeranfragen zur Ortschaft Kayna | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht der Ortsbürgermeisterin über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft Kayna, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates zum Bericht | ||||||||||||||||||
Ö 8 | Personalbesetzung in den städtischen Kindertageseinrichtungen der Stadt Zeitz vom 01.08.2015 bis 31.07.2017 | VI/STR/40/0161/15 | |||||||||||||||||
Ö 9 | Ausbau der Waldstraße (2. BA) im Ortsteil Kayna und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen | VI/STR/65/0158/15 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des 2. BA der Waldstraße im Ortsteil Kayna mit der Abschnittsbildung vom Flurstück 13 -nördlich- und Flurstück 94 -südlich- bis zum Ortsausgang – in Richtung Waldbad - (alles Flur 7 bzw.1 der Gemarkung Kayna).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Gehwege (teilweise beidseitig), die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung (teilweise).
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Waldstraße im Ortsteil Kayna als Haupt-verkehrsstraße klassifiziert.
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08.04.2015 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 9 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des 2. BA der Waldstraße im Ortsteil Kayna mit der Abschnittsbildung vom Flurstück 13 -nördlich- und Flurstück 94 -südlich- bis zum Ortsausgang – in Richtung Waldbad - (alles Flur 7 bzw.1 der Gemarkung Kayna).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Gehwege (teilweise beidseitig), die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung (teilweise).
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Waldstraße im Ortsteil Kayna als Haupt-verkehrsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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16.04.2015 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des 2. BA der Waldstraße im Ortsteil Kayna mit der Abschnittsbildung vom Flurstück 13 -nördlich- und Flurstück 94 -südlich- bis zum Ortsausgang – in Richtung Waldbad - (alles Flur 7 bzw.1 der Gemarkung Kayna).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Gehwege (teilweise beidseitig), die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung (teilweise).
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Waldstraße im Ortsteil Kayna als Haupt-verkehrsstraße klassifiziert. Abstimmungsergebnis:
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23.04.2015 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0158/15 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr. VI/STR/65/0158/2304/15: Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau des 2. BA der Waldstraße im Ortsteil Kayna mit der Abschnittsbildung vom Flurstück 13 -nördlich- und Flurstück 94 -südlich- bis zum Ortsausgang – in Richtung Waldbad - (alles Flur 7 bzw.1 der Gemarkung Kayna).
Die Baumaßnahme bezieht sich auf den grundhaften Ausbau der Gehwege (teilweise beidseitig), die Beleuchtung und die Oberflächenentwässerung (teilweise).
Auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 und 3 sowie § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und die Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig und es werden von den Grundstückseigentümern einmalige Straßenausbaubeiträge erhoben.
Entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung wird die Waldstraße im Ortsteil Kayna als Haupt-verkehrsstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 10 | Baumaßnahmen in der Ortschaft 2015 - Sachstandsbericht / Information | ||||||||||||||||||
Ö 11 | "Unser Dorf hat Zukunft" - Projekte / Förderanträge zur Dorferneuerung | ||||||||||||||||||
Ö 12 | Verwendung der Ortschaftsmittel 2015 für die Ortschaft Kayna, entsprechend § 8 des Gebietsänderungsvertrages mit der Stadt Zeitz vom 15.01.2009 (nach Eingemeindung von Theißen und Luckenau, angepasst am 27.08.2014) | ||||||||||||||||||
Ö 13 | Allgemeine Anfragen, Anregungen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 14 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Ortschaftsratssitzung 04/VI/14 vom 04.12.2014, 05/VI/15 vom 15.01.2015 und 06/VI/15 vom 26.02.2015 | ||||||||||||||||||
N 15 | Fortführung des Berichtes der Ortsbürgermeisterin über nichtöffentliche Angelegenheiten | ||||||||||||||||||
N 16 | Bauvoranfragen und Grundstücksangelegenheiten | ||||||||||||||||||
N 17 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an die Ortsbürgermeisterin / Informationen der Ortsbürgermeisterin | ||||||||||||||||||
N 18 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||