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Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau  

Bezeichnung: Sitzung des Ortschaftsrates Luckenau
Gremium: Ortschaftsrat Luckenau
Datum: Di, 29.11.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:00
Raum: Luckenau, Bürgerraum Schulweg
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Begrüßung und Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
1. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Zeitz zur Umlage der Verbandsbeiträge des Unterhaltungsverbandes "Weiße Elster" vom 19.12.2014  
Enthält Anlagen
VI/STR/65/0468/16  
Ö 4  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 5  
Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 26.10.2016  
LUC/0024/16  
Ö 6  
Bürgerfragestunde      
Ö 7  
Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse      
Ö 8  
Änderungen der Satzungen für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen
Enthält Anlagen
VI/STR/40/0438/16  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

1)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen                 in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 und

2)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.

   
    15.11.2016 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Herr Gentsch informiert darüber, dass er und seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werden.

 

Herr Exler kommt 17.10 Uhr zur Sitzung. Damit sind 6 stimmberechtigte Stadträte anwesend.

 

Nach eingehender Diskussion wird über die Vorlage wie folgt abgestimmt.

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

 

1)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen                 in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 und

2)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    28.11.2016 - Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport
    Ö 7 - geändert beschlossen
   

Damit ergibt sich folgende geänderte Beschlussempfehlung für den Stadtrat:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.

 

1)      Die Kostenbeiträge für Kinder unter drei Jahren erhöhen sich je Betreuungsdauer

zum 01.01.2017, zum 01.01.2018 und zum 01.01.2019 um je 5,00 Euro.

 

 

Betreuungsdauer

monatlich

ab 01.01.2017

bis 31.12.2017

monatlich

ab 01.01.2018

bis 31.12.2018

monatlich

ab 01.01.2019

bis 31.12.2019

5 Stunden täglich oder 25 Wochenstunden

120,00 Euro

125,00 Euro

130,00 Euro

6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden

135,00 Euro

140,00 Euro

145,00 Euro

7 Stunden täglich oder 35 Wochenstunden

150,00 Euro

155,00 Euro

160,00 Euro

8 Stunden täglich oder 40 Wochenstunden

165,00 Euro

170,00 Euro

175,00 Euro

9 Stunden täglich oder 45 Wochenstunden

180,00 Euro

185,00 Euro

190,00 Euro

10 Stunden täglich oder 50 Wochenstunden

195,00 Euro

200,00 Euro

205,00 Euro

    

2)      Die Kostenbeiträge für Schulkinder betragen ab dem 01.01.2017 bis 31.12.2019

 

2 Stunden täglich in der Zeit von 05:30 Uhr bis 07:30 Uhr 20,00 Euro /monatlich

4 Stunden täglich oder 20 Wochenstunden   45,00 Euro /monatlich

6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden   65,00 Euro /monatlich

ausschließlich in den Ferien     35,00 Euro /wöchentlich

 

Für die Betreuung in den Ferien wird kein zusätzlicher Kostenbeitrag erhoben.

 

Die Regelungen in § 5 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) in ihrer aktuellen Fassung bleiben unverändert.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

 

Der Fachbereich Soziales Zeitz wird die geänderte Fassung einschließlich der Korrektur der Anlagen zeitnah per E-Mail an alle Mitglieder des Stadtrates versenden. Dies ist am 30.11.2016 erfolgt.

 

   
    29.11.2016 - Ortschaftsrat Geußnitz
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Erläuterungen durch Frau Langenberg:

- Neuberechnung der Beiträge alle 3 Jahre. Zwar gibt es höhere Zulagen, aber trotzdem

  reicht es nicht. Bildungsausschluss hat auf letzter Sitzung folgende Änderung zur

  Beschlußvorlage zugestimmt:

- Gebühren im Krippenbereich werden nur um 5 € pro Jahr angehoben (d.h. z.B. bei 5h

    Unterbringung: 2017: 120 €, 2018: 125 €, 2019: 130 €),

- Hortbereich: in den Ferien Variante B ohne 2 € pro Ferientag.

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

1)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen                 in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 und

2)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

/

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    29.11.2016 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 8 - abgelehnt
   

Frau Besser erhält das Wort:

- Sie macht Ausführungen zur Beschlussvorlage

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

1)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen                 in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 und

2)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

/

Nein-Stimmen:

6

Stimmenthaltungen:

/

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

/

 

   
    29.11.2016 - Ortschaftsrat Theißen
    Ö 8 - abgelehnt
   

Frau Besser:

- berichtet, dass es sich um den Beschluss handle der bereits abgewiesen wurde.

  Die Rückstellung letztlich vom Stadtrat Zeitz war (1.) bedingt, da noch keine klare Summe

  der Zuschüsse vom Land zur der Zeit vorlag und (2.) die Hortbeiträge unwirtschaftlich

  erschienen im Rahmen des Aufwandes in der Verwaltung. Dieses wurde in dieser

  Beschlussvorlagen nochmal überarbeitet und verschiedenen Gremien vorgelegt.

Zu (1.)

- Am 02.09.2016 wurde das KiFög verabschiedet. Das LSA bezuschusst die Stadt mit einer

  Summe von 20,5 Mio EUR (57,33 EUR/Kind). Demnach kann die Stadt Zeitz im Jahr 2016

  mit Mehreinnahmen von ca. 275 T EUR und im Jahr 2017 von ca. 600 T EUR, für die Jahre

  2018/2019 wurde die Angaben pauschal übertragen, da noch keine Zahlen vorliegen. Es ist

  jedoch zu beachten das die Personalkosten durch die gesetzlichen Tariferhöhungen

  gestiegen sind.

  Die zugrundeliegende Kalkulation liegt im Fachbereich aus und wird den Stadträten zudem

  in digitaler Form zur Verfügung gestellt.

zu (2.)

- Der tatsächliche Anteil der genutzten Tage wird einen Monat nach der Nutzung (Ferien) in

  Rechnung gestellt.

  HINWEIS: Der Bildungsausschuss hat am 28.11.2016 einen neue Beschlussvorlage   

  präsentiert. → Anlage 1

  Hier wurden speziell die Krippenbeiträge verändert. Neue Staffelung um 5er Schritte

  ansteigend und der Zusatzbeitrag für Feriennutzung soll gestrichen werden.

Fragen der Ortschaftsräte:

Herr Schlennstedt:

- Warum ist nun auch dieser niedrigere Beitrag beschlussfähig?

Frau Besser:

- weißt darauf hin, dass auch eine geringe Erhöhung nicht zu unterschätzen sei

Herr Ham:

- Warum müssen wieder die Eltern zahlen? Oftmals sind es junge Eltern die für Nachwuchs

  sorgen und arbeiten gehen müssen um Ihrem Lebensunterhalt zu finanzieren.

Herr Fuckner:

- fragt sich auch was das mit den Versprechen der Bundesregierung auf sich hat die Bildung

  zu unterstützen, wenn die Städte nun doch zu einer Erhöhung aufgefordert werden, weil zu

  wenig Zuschüsse vom Land kommen.

Herr Köstler:

- Stellt den Antrag nach dem Vorschlag aus dem Bildungsausschuss zu beschließen.

  Zudem appelliert er an die Bundespolitik, diese muss tätig. Die Bildung kann längst nicht

  mehr allein durch Land und Kommunen getragen werden.

 

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

1)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen                 in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) vom 08.11.2013 und

2)      die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.

 

Abstimmungsergebnis:   (für Ortschaft Theißen)

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

10

davon anwesend:

  9

Ja-Stimmen:

  /

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

  /

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: (für Ortschaft Luckenau)

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:   6 

davon anwesend:    6 

Ja-Stimmen:     /

Nein-Stimmen:    6

Stimmenthaltungen:    /

von der Abstimmung gemäß 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:  /

 

 

 

 

Abstimmung über Änderungssatzung für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen VI/STR/40/0438/16 gemäß dem Antrag der Vorschlage des Bildungsausschusses nachzugehen (Anlage 1)

 

 

Abstimmungsergebnis:  (für Ortschaft Theißen) 

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  10

davon anwesend:      9 

Ja-Stimmen:       8

Nein-Stimmen:      /

Stimmenthaltungen:      1

von der Abstimmung gemäß 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:    /

 

 

 

>> Ortschaftsräte Luckenau, Nonnewitz, Pirkau und Zangenberg verlassen den Saal <<

   
    08.12.2016 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12 - geändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/40/0438/16   
   

geänderter Beschluss:

Beschluss-Nr.VI/STR/40/0438/0812/16:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt

die 1. Änderungssatzung zur Satzung über Kostenbeiträge für die Benutzung von Kindertageseinrichtungen (Kostenbeitragssatzung – Kita KBS) vom 08.11.2013.

 

1)      Die Kostenbeiträge für Kinder unter drei Jahren erhöhen sich je Betreuungsdauer

zum 01.01.2017, zum 01.01.2018 und zum 01.01.2019 um je 5,00 Euro.

 

 

Betreuungsdauer

monatlich

ab 01.01.2017

bis 31.12.2017

monatlich

ab 01.01.2018

bis 31.12.2018

monatlich

ab 01.01.2019

bis 31.12.2019

5 Stunden täglich oder 25 Wochenstunden

120,00 Euro

125,00 Euro

130,00 Euro

6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden

135,00 Euro

140,00 Euro

145,00 Euro

7 Stunden täglich oder 35 Wochenstunden

150,00 Euro

155,00 Euro

160,00 Euro

8 Stunden täglich oder 40 Wochenstunden

165,00 Euro

170,00 Euro

175,00 Euro

9 Stunden täglich oder 45 Wochenstunden

180,00 Euro

185,00 Euro

190,00 Euro

10 Stunden täglich oder 50 Wochenstunden

195,00 Euro

200,00 Euro

205,00 Euro

    

2)      Die Kostenbeiträge für Schulkinder betragen ab dem 01.01.2017 bis 31.12.2019

 

2 Stunden täglich in der Zeit von 05:30 Uhr bis 07:30 Uhr20,00 Euro /monatlich

4 Stunden täglich oder 20 Wochenstunden45,00 Euro /monatlich

6 Stunden täglich oder 30 Wochenstunden65,00 Euro /monatlich

ausschließlich in den Ferien35,00 Euro /wöchentlich

 

Für die Betreuung in den Ferien wird kein zusätzlicher Kostenbeitrag erhoben.

 

Die Regelungen in § 5 Abs. 3 der Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz (Benutzungssatzung) in ihrer aktuellen Fassung bleiben unverändert.

 

Abstimmungsergebnis zum geänderten Beschluss:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

31

Ja-Stimmen:

27

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0

 

Ö 9  
Allgemeine Anfragen und Informationen      
N 10     Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 26.10.2016    
N 11     Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters    
N 12     Schließung der Sitzung