Tagesordnung - Sitzung des Ortschaftsrates Pirkau
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Begrüßung und Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||||
Ö 4 | Genehmigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der Sitzung vom 14.10.2019 | PIR/0003/19 | |||||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||||
Ö 6 | Bericht des Ortsbürgermeisters über wichtige Angelegenheiten der Ortschaft, der Stadt Zeitz und ihrer Verwaltung sowie über die Ausführung der gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 85 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch „Eigenheimbau an der L 191“ im Ortsteil Pirkau von Zeitz | VII/STR/65/0060/19 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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13.11.2019 - Bauausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 8 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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18.11.2019 - Ortschaftsrat Pirkau | |||||||||||||||||||
Ö 7 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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05.12.2019 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 14 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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12.12.2019 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 22 - ungeändert beschlossen BESCHLUSS: VI/STR/65/0060/19 | |||||||||||||||||||
Beschluss: Beschluss-Nr.: VII/STR/65/0060/1212/19: Der Stadtrat beschließt:
Für das Flurstück 153, Flur 3, in der Gemarkung Döbris und in Anlage 1 dargestellter Bereich, an der Landstraße 191 im Ortsteil Pirkau, wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 85 –„Eigenheimbau an der L 191“ aufgestellt. Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses. Der Flächennutzungsplan der Stadt Zeitz wird entsprechend angepasst.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 85 erfolgt als Bebauungsplan im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch (BauGB). Es wird kein Umweltbericht erstellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Abstimmungsergebnis:
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Ö 8 | Allgemeine Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||||
N 9 | Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Sitzung vom 14.10.2019 | ||||||||||||||||||
N 10 | Allgemeine Anfragen der Mitglieder des Ortschaftsrates an den Ortsbürgermeister / Informationen des Ortsbürgermeisters | ||||||||||||||||||
N 11 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||