Tagesordnung - Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||||
Ö 2 | Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz | VII/STR/65/0390/21 | |||||||||||||||||
Ö 3 | Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe als Verpflichtungsermächtigung auf dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 - Investitionsnummer 5410018008 - investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz | VII/STR/65/0410/21 | |||||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||||
Der Stadtrat bewilligt auf der Grundlage des § 107 Absatz 5 KVG LSA die Erhöhung der Ausgaben im Finanzplanjahr 2022 bei dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 – investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz - von 0,00 € auf 60.000,00 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.
Die Deckung der Mehrausgaben i.H.v. 60.000 € erfolgt aus dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 Investitionsnummer 5410021011 Brücke über den Abschlaggraben in der Geschw.-Scholl-Straße, welche mit einer Verpflichtungsermächtigung von 249.000,00 € im Finanzplanjahr 2022 des genehmigten Haushaltsplanes der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagt ist.
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08.06.2021 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss | |||||||||||||||||||
Ö 3 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat bewilligt auf der Grundlage des § 107 Absatz 5 KVG LSA die Erhöhung der Ausgaben im Finanzplanjahr 2022 bei dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 – investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz - von 0,00 € auf 60.000,00 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.
Die Deckung der Mehrausgaben i.H.v. 60.000 € erfolgt aus dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 Investitionsnummer 5410021011 Brücke über den Abschlaggraben in der Geschw.-Scholl-Straße, welche mit einer Verpflichtungsermächtigung von 249.000,00 € im Finanzplanjahr 2022 des genehmigten Haushaltsplanes der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagt ist. Abstimmungsergebnis:
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17.06.2021 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||||
Ö 12 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat bewilligt auf der Grundlage des § 107 Absatz 5 KVG LSA die Erhöhung der Ausgaben im Finanzplanjahr 2022 bei dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 – investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz - von 0,00 € auf 60.000,00 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.
Die Deckung der Mehrausgaben i.H.v. 60.000 € erfolgt aus dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 Investitionsnummer 5410021011 Brücke über den Abschlaggraben in der Geschw.-Scholl-Straße, welche mit einer Verpflichtungsermächtigung von 249.000,00 € im Finanzplanjahr 2022 des genehmigten Haushaltsplanes der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagt ist.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 4 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||||