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Tagesordnung - Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses  

Bezeichnung: Sondersitzung des Finanz-und Rechnungsprüfungsausschusses
Gremium: Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
Datum: Di, 08.06.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:45 - 17:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Bewilligung einer überplanmäßigen Auszahlung für die Sanierung des Goetheparkes in Zeitz  
VII/STR/65/0390/21  
Ö 3  
Bewilligung einer außerplanmäßigen Ausgabe als Verpflichtungsermächtigung auf dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 - Investitionsnummer 5410018008 - investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz  
VII/STR/65/0410/21  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat bewilligt auf der Grundlage des § 107 Absatz 5 KVG LSA die Erhöhung der Ausgaben im Finanzplanjahr 2022 bei dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz -  von 0,00 € auf 60.000,00 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.

 

Die Deckung der Mehrausgaben i.H.v. 60.000 € erfolgt aus dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 Investitionsnummer 5410021011 Brücke über den Abschlaggraben in der Geschw.-Scholl-Straße, welche mit einer Verpflichtungsermächtigung von 249.000,00 € im Finanzplanjahr 2022 des genehmigten Haushaltsplanes der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagt ist.

 

   
    08.06.2021 - Finanz-und Rechnungsprüfungsausschuss
    Ö 3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat bewilligt auf der Grundlage des § 107 Absatz 5 KVG LSA die Erhöhung der Ausgaben im Finanzplanjahr 2022 bei dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz -  von 0,00 € auf 60.000,00 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.

 

Die Deckung der Mehrausgaben i.H.v. 60.000 € erfolgt aus dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 Investitionsnummer 5410021011 Brücke über den Abschlaggraben in der Geschw.-Scholl-Straße, welche mit einer Verpflichtungsermächtigung von 249.000,00 € im Finanzplanjahr 2022 des genehmigten Haushaltsplanes der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagt ist.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    17.06.2021 - Stadtrat Zeitz
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat bewilligt auf der Grundlage des § 107 Absatz 5 KVG LSA die Erhöhung der Ausgaben im Finanzplanjahr 2022 bei dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 investiver Zuschuss Feldstraße Zeitz -  von 0,00 € auf 60.000,00 € als außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung.

 

Die Deckung der Mehrausgaben i.H.v. 60.000 € erfolgt aus dem Produkt/Konto 54100.785200/096200 Investitionsnummer 5410021011 Brücke über den Abschlaggraben in der Geschw.-Scholl-Straße, welche mit einer Verpflichtungsermächtigung von 249.000,00 € im Finanzplanjahr 2022 des genehmigten Haushaltsplanes der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2021 veranschlagt ist.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

23

Ja-Stimmen:

17

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 4  
Schließung der Sitzung