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Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Bauausschusses
Gremium: Bauausschuss
Datum: Do, 03.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 31.08.2022  
BAU/0026/22  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragestunde      
Ö 6  
Ökologisches Pflegekonzept     VII/STR/65/0654/22  
Ö 7  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg – Friedensstraße in Zeitz -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0703/22  
Ö 8  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0704/22  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0705/22  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0706/22  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0712/22  
    VORLAGE
   

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

r die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105

- Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    03.11.2022 - Bauausschuss
    Ö 11 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105

- Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

1

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    09.11.2022 - Ortschaftsrat Luckenau
    Ö 6 - ungeändert beschlossen
   

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

5

davon anwesend:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

   
    10.11.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 13 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105

- Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    17.11.2022 - Stadtrat Zeitz
    Ö 19 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105

- Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

28

Ja-Stimmen:

28

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 12  
Enthält Anlagen
Anfragen und Informationen      
N 13     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 14     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 31.08.2022    
N 15     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0697/22  
N 16     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0707/22  
N 17     Vergabe von Planungsleistungen „Zeitz, OT Kayna Errichtung eines Mehrgenerationenspielplatzes“   VII/STR/65/0710/22  
N 18     Vergabe von Planungsleistungen Zeitz, Schloßpark – Umgestaltung des Spielplatzes „Kleine Baumeister“   VII/STR/65/0711/22  
N 19     Gewerbeflächen in der Stadt Zeitz   VII/STR/OB/0714/22  
N 20     Anfragen und Informationen    
Ö 21  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 22  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 23  
Schließung der Sitzung