Tagesordnung - Sitzung des Bauausschusses
|
|
TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Ö 1 | Eröffnung der Sitzung | ||||||||||||||||
Ö 2 | Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 3 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 4 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 31.08.2022 | BAU/0026/22 | |||||||||||||||
Ö 5 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 6 | Ökologisches Pflegekonzept | VII/STR/65/0654/22 | |||||||||||||||
Ö 7 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg – Friedensstraße in Zeitz - | VII/STR/65/0703/22 | |||||||||||||||
Ö 8 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - | VII/STR/65/0704/22 | |||||||||||||||
Ö 9 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz - | VII/STR/65/0705/22 | |||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz - | VII/STR/65/0706/22 | |||||||||||||||
Ö 11 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - | VII/STR/65/0712/22 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
… |
|||||||||||||||||
03.11.2022 - Bauausschuss | |||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||
09.11.2022 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||
10.11.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||
17.11.2022 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||
Ö 19 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
|
|||||||||||||||||
Ö 12 | Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||
N 13 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||
N 14 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Bauausschusses vom 31.08.2022 | ||||||||||||||||
N 15 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0697/22 | |||||||||||||||
N 16 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0707/22 | |||||||||||||||
N 17 | Vergabe von Planungsleistungen „Zeitz, OT Kayna Errichtung eines Mehrgenerationenspielplatzes“ | VII/STR/65/0710/22 | |||||||||||||||
N 18 | Vergabe von Planungsleistungen Zeitz, Schloßpark – Umgestaltung des Spielplatzes „Kleine Baumeister“ | VII/STR/65/0711/22 | |||||||||||||||
N 19 | Gewerbeflächen in der Stadt Zeitz | VII/STR/OB/0714/22 | |||||||||||||||
N 20 | Anfragen und Informationen | ||||||||||||||||
Ö 21 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||
Ö 22 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||
Ö 23 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||