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Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses  

Bezeichnung: Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss
Datum: Do, 10.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:55
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 08.09.2022  
HAU/0031/22  
Ö 4  
Einwohnerfragestunde      
Ö 5  
Verkaufsoffene Sonntage 2022  
Enthält Anlagen
VII/STR/32/0735/22  
Ö 6  
3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 26.10.2019  
Enthält Anlagen
VII/STR/BM/0718/22  
Ö 7  
Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz  
Enthält Anlagen
VII/STR/40/0736/22  
Ö 8  
Ökologisches Pflegekonzept     VII/STR/65/0654/22  
Ö 9  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg – Friedensstraße in Zeitz -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0703/22  
Ö 10  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0704/22  
Ö 11  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0705/22  
Ö 12  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0706/22  
    VORLAGE
   

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

r die Flurstücke 99/12, 84/12 und 21/2 der Flur 7 der Gemarkung Würchwitz wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 104 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengelass.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

   
    03.11.2022 - Bauausschuss
    Ö 10 - zur Kenntnis genommen
   

Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 99/12, 84/12 und 21/2 der Flur 7 der Gemarkung Würchwitz wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 104 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengelass.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Ja-Stimmen:

0

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

5

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

 

 

17:00 Uhr  -  Herr Kretzschmar und Herr Hasselberger verlassen die Sitzung.

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Stellg.OR Wü-B-Pl.104 (524 KB)    
   
    10.11.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss
    Ö 12 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 99/12, 84/12 und 21/2 der Flur 7 der Gemarkung Würchwitz wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 104 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengelass.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

 

0

 

   
    17.11.2022 - Stadtrat Zeitz
    Ö 18 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:

 

Für die Flurstücke 99/12, 84/12 und 21/2 der Flur 7 der Gemarkung Würchwitz wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 104 - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz - der Stadt Zeitz aufgestellt.

Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Es wird folgendes Planziel angestrebt:

Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Nebengelass.

 

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt.

Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

2 ehrenamtliche Mandate unbesetzt

 

davon anwesend:

28

Ja-Stimmen:

25

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

2

von der Abstimmung gemäß

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0

 

Ö 13  
Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau -  
Enthält Anlagen
VII/STR/65/0712/22  
Ö 14  
Fortführung der bestehenden Individualvereinbarung zur Wärmeversorgung (Fernwärme) bis zum 31.12.2034  
VII/STR/65/0708/22  
Ö 15  
Anfragen / Informationen      
N 16     Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung    
N 17     Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 08.09.2022    
N 18     Künftige Wasserversorgung in den Ortsteilen Döbris, Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Theißen und Würchwitz der Stadt Zeitz   VII/STR/OB/0734/22  
N 19     Konzept zur Angleichung der Entgelte der Beschäftigten der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH   VII/STR/65/0700/22  
N 20     Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz   VII/STR/40/0702/22  
N 21     Ernennung Ehrenbürger   VII/STR/40/0709/22  
N 22     Zeitzer Zuckerfest 2023 und 2024   VII/STR/40/0715/22  
N 23     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0697/22  
N 24     Vergabe von Planungsleistungen   VII/STR/65/0707/22  
N 25     Vergabe von Planungsleistungen „Zeitz, OT Kayna Errichtung eines Mehrgenerationenspielplatzes“   VII/STR/65/0710/22  
N 26     Vergabe von Planungsleistungen Zeitz, Schloßpark – Umgestaltung des Spielplatzes „Kleine Baumeister“   VII/STR/65/0711/22  
N 27     Grundsatzentscheidung zur Übertragung der Betriebsführung des Ernst-Thälmann-Stadions an eine noch im Aufbau befindliche gGmbH des 1. FC Zeitz e. V.   VII/STR/BM/0444/21-1  
N 28     Gewerbeflächen in der Stadt Zeitz   VII/STR/OB/0714/22  
N 29     Anfragen / Informationen    
Ö 30  
Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit      
Ö 31  
Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse      
Ö 32  
Schließung der Sitzung