Tagesordnung - Sitzung des Haupt-und Wirtschaftsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | |||||||||||||||
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Ö 1 | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit | ||||||||||||||||
Ö 2 | Änderungsanträge zur Tagesordnung und Feststellung der Tagesordnung | ||||||||||||||||
Ö 3 | Abstimmung über die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 08.09.2022 | HAU/0031/22 | |||||||||||||||
Ö 4 | Einwohnerfragestunde | ||||||||||||||||
Ö 5 | Verkaufsoffene Sonntage 2022 | VII/STR/32/0735/22 | |||||||||||||||
Ö 6 | 3. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Zeitz vom 26.10.2019 | VII/STR/BM/0718/22 | |||||||||||||||
Ö 7 | Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VII/STR/40/0736/22 | |||||||||||||||
Ö 8 | Ökologisches Pflegekonzept | VII/STR/65/0654/22 | |||||||||||||||
Ö 9 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 101 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport im Cranachweg – Friedensstraße in Zeitz - | VII/STR/65/0703/22 | |||||||||||||||
Ö 10 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 102 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses am Ochsenberg im Ortsteil Kayna - | VII/STR/65/0704/22 | |||||||||||||||
Ö 11 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 103 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser in der Steintorvorstadt in Zeitz - | VII/STR/65/0705/22 | |||||||||||||||
Ö 12 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 104 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Schuppen am Dorfplatz in Stockhausen im Ortsteil Würchwitz - | VII/STR/65/0706/22 | |||||||||||||||
Ö 13 | Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b Baugesetzbuch (BauGB) der Stadt Zeitz - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - | VII/STR/65/0712/22 | |||||||||||||||
VORLAGE | |||||||||||||||||
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
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03.11.2022 - Bauausschuss | |||||||||||||||||
Ö 11 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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09.11.2022 - Ortschaftsrat Luckenau | |||||||||||||||||
Ö 6 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Abstimmungsergebnis:
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10.11.2022 - Haupt-und Wirtschaftsausschuss | |||||||||||||||||
Ö 13 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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17.11.2022 - Stadtrat Zeitz | |||||||||||||||||
Ö 19 - ungeändert beschlossen | |||||||||||||||||
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt:
Für die Flurstücke 51 und 52 der Flur 9 der Gemarkung Luckenau wird gemäß den in der Anlage 2 dargestelltem Geltungsbereich der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 105 - Errichtung eines Einfamilienhauses in der Querstraße im Ortsteil Luckenau - der Stadt Zeitz aufgestellt. Anlage 2 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Es wird folgendes Planziel angestrebt: Schaffung von Baurecht zur Errichtung eines Einfamilienhauses.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgt als Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung. Es wird kein Umweltbericht erstellt. Es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 BauGB entsprechend.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
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Ö 14 | Fortführung der bestehenden Individualvereinbarung zur Wärmeversorgung (Fernwärme) bis zum 31.12.2034 | VII/STR/65/0708/22 | |||||||||||||||
Ö 15 | Anfragen / Informationen | ||||||||||||||||
N 16 | Eröffnung der nicht öffentlichen Sitzung | ||||||||||||||||
N 17 | Abstimmung zur Niederschrift des nicht öffentlichen Teils der letzten Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsschusses vom 08.09.2022 | ||||||||||||||||
N 18 | Künftige Wasserversorgung in den Ortsteilen Döbris, Geußnitz, Kayna, Luckenau, Nonnewitz, Theißen und Würchwitz der Stadt Zeitz | VII/STR/OB/0734/22 | |||||||||||||||
N 19 | Konzept zur Angleichung der Entgelte der Beschäftigten der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH | VII/STR/65/0700/22 | |||||||||||||||
N 20 | Genehmigung der Annahme von Zuwendungen gemäß § 99 KVG LSA i. V. m. § 7 der Hauptsatzung der Stadt Zeitz | VII/STR/40/0702/22 | |||||||||||||||
N 21 | Ernennung Ehrenbürger | VII/STR/40/0709/22 | |||||||||||||||
N 22 | Zeitzer Zuckerfest 2023 und 2024 | VII/STR/40/0715/22 | |||||||||||||||
N 23 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0697/22 | |||||||||||||||
N 24 | Vergabe von Planungsleistungen | VII/STR/65/0707/22 | |||||||||||||||
N 25 | Vergabe von Planungsleistungen „Zeitz, OT Kayna Errichtung eines Mehrgenerationenspielplatzes“ | VII/STR/65/0710/22 | |||||||||||||||
N 26 | Vergabe von Planungsleistungen Zeitz, Schloßpark – Umgestaltung des Spielplatzes „Kleine Baumeister“ | VII/STR/65/0711/22 | |||||||||||||||
N 27 | Grundsatzentscheidung zur Übertragung der Betriebsführung des Ernst-Thälmann-Stadions an eine noch im Aufbau befindliche gGmbH des 1. FC Zeitz e. V. | VII/STR/BM/0444/21-1 | |||||||||||||||
N 28 | Gewerbeflächen in der Stadt Zeitz | VII/STR/OB/0714/22 | |||||||||||||||
N 29 | Anfragen / Informationen | ||||||||||||||||
Ö 30 | Schließung des nicht öffentlichen Teils der Sitzung und Wiederherstellung der Öffentlichkeit | ||||||||||||||||
Ö 31 | Bekanntgabe der in nicht öffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse | ||||||||||||||||
Ö 32 | Schließung der Sitzung | ||||||||||||||||