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Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:10
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/61/0059/09 Billigungs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   

In der Aussprache wird herausgearbeitet, dass in 2010 mit einer „Satzung über die Benutzung der städtischen Friedhöfe“ eine Vereinheitlichung der Betriebs- und Benutzungsbedingungen aller städtischen Friedhöfe geschaffen werden soll

In der Aussprache wird herausgearbeitet, dass in 2010 mit einer „Satzung über die Benutzung der städtischen Friedhöfe“ eine Vereinheitlichung der Betriebs- und Benutzungsbedingungen aller städtischen Friedhöfe geschaffen werden soll. Die Bestimmungen dieses Beschlusses folgen vorerst allein für dieses Objekt den neuen Bestimmungen des europäischen Wettbewerbsrechts.

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Der Entwurf der ersten Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der

     Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ und der Entwurf der Begründung der

     ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18/2 werden in der vorliegenden

     Fassung gebilligt.

 

2.  Der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 und der

     dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

     Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind nach § 4 (2)

     BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen. Dabei ist darauf

     hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

3.  Es ist bekanntzumachen, dass Anregungen nur zu den Änderungen und Ergänzungen

     des Bebauungsplanes Nr. 18/2 vorgebracht werden dürfen.

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:  12

davon anwesend:    12

Ja-Stimmen:     12

Nein-Stimmen:      0

Stimmenthaltungen:      0

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:    0