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Vorlage - V/STR/61/0059/09  

Betreff: Billigungs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg"
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtplanungsamt
SG Stadtplanung/Verkehrsplanung
Federführend:Stadtplanungsamt   
Beratungsfolge:
Bauausschuss Vorberatung
08.10.2009 
Sitzung des Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.10.2009 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
03.12.2009 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
29.10.2009 
4. Sitzung des Stadtrates Zeitz zurückgezogen   
10.12.2009 
5. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/61/0059/09)

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

1.  Der Entwurf der ersten Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der

     Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ und der Entwurf der Begründung der

     ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18/2 werden in der vorliegenden

     Fassung gebilligt.

 

2.  Der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 und der

     dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

     Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind nach § 4 (2)

     BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen. Dabei ist darauf

     hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.

 

3.  Es ist bekanntzumachen, dass Anregungen nur zu den Änderungen und Ergänzungen

     des Bebauungsplanes Nr. 18/2 vorgebracht werden dürfen.

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            §  3 (2)  i.V.m. § 13 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:              V/STR/61/0020/1308/09 – Aufstellungsbeschluss 1. Änd.

 

aufzuhebende Beschlüsse:              -

 

 

 

Begründung:

 

 

Der einfache Bebauungsplan Nr. 18/2 der Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ wurde 2006 als Satzung erlassen, um Baurecht für die Turnhalle für die 6. Grundschule zu schaffen und den ehemaligen Friedhof als öffentliche Grünfläche mit Zweckbestimmung Parkanlage festzuschreiben.

 

Nachdem nunmehr der Turnhallenneubau abgeschlossen ist, wurde festgestellt, dass eine Teilfläche des Flurstückes 298 der Flur 22 nicht mehr für die Gestaltung der Außenanlagen für die Turnhalle benötigt wird. 

 

Daher hat der Stadtrat am 13.08.2009 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung mit Geltungsbereichsveränderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 gefasst.

 

Die nicht benötigten Flächen werden an benachbarte Grundstückseigentümer zur gärtnerischen Nutzung verkauft.

Dadurch erzielt die Stadt Zeitz Einnahmen im Rahmen des Verkaufs und spart die Kosten für die Pflege der Freifläche.