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Auszug - Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2010 für das Gebiet der ehemaligen Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Steuern   

5. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 18 Beschluss:V/STR/20/0123/09
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Do, 10.12.2009 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:50
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/0123/09 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer der Stadt Zeitz für das Haushaltsjahr 2010 für das Gebiet der ehemaligen Stadt Zeitz
ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, Sachgebiet Steuern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
SG Steuern
Federführend:Fachbereich Finanzen   

Nach der Abendbrotpause, Veränderung der Anwesenheit:

 

 

 

 

Herr Heller (Vorsitzender der Fraktion Die Linke.) gibt zu Protokoll:

Herr Heller kann nur das wiederholen, was er bei der Einbringung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes in der vorletzten Sitzung gesagt hat. Die Fraktion Die Linke. wird keiner Steuererhöhung zustimmen.

Weiterhin wird folgender Antrag gestellt:

1.      Namentliche Abstimmung.

2.      Getrennte Abstimmung der Grundsteuer A und Grundsteuer B mit namentlicher Abstimmung.

 

Herr Exler (Fraktion FWZ/FFW)

Folgende Antragstellung:

Die Vorlage wird in die Verwaltung zurück verwiesen.

Die Entscheidung zu dieser Satzung findet im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2010 statt.

 

Am Ende der Diskussion lässt der Vorsitzende zuerst über den weitergehenden Antrag

der Fraktion FWZ/FFW abstimmen, der lautet:

Die Vorlage wird in die Verwaltung zurück verwiesen.

Die Entscheidung zu dieser Satzung findet im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zum Haushalt 2010 statt.

Abstimmung der Antragstellung:

Ja-Stimmen:     32          Nein-Stimmen:     0          Enthaltungen:     2

 

Damit erübrigen sich weitere Abstimmungen.