Auszug - Umschuldung eines Kommunaldarlehens für den Ortsteil Kayna ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, SG Haushalt
5. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 28 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | zur Kenntnis genommen | |||||
Datum: | Do, 10.12.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0144/09 Umschuldung eines Kommunaldarlehens für den Ortsteil Kayna ausgearbeitet von: Fachbereich Finanzen, SG Haushalt |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Informationsvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Finanzen SG Haushalt | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Herr Heller (Vorsitzender der Fraktion Die Linke.):
Frage: Warum war diese Eilentscheidung notwendig?
Der Stadtrat nimmt die Eilentscheidung zur Kenntnis.
Aus dem Sachgebiet Haushaltswesen ist folgende Beantwortung der o.g. Frage eingegangen:
Die beiden umgeschuldeten Kredite des OT Kayna betreffen zum einen Altschulden aus Wohnungsbau (DKB) und zum anderen Investitionen für die Feuerwehr und den Kindergarten (Sparkasse).
Gemäß § 44 Abs. 3 Nr. 10 GO LSA ist der Gemeinderat für die Entscheidung über die Aufnahme von Krediten zuständig. Durch diese Regelung soll der Gemeinderat in die Lage versetzt werden, nochmals im Einzelfall zu entscheiden, ob von der in der Haushaltssatzung festgesetzten Kreditermächtigung nunmehr tatsächlich Gebrauch gemacht werden soll.
Diese Entscheidung entfällt bei einer Umschuldung. Dabei ist lediglich für einen bestehenden Kreditvertrag ein neuer Zinssatz auszuhandeln. Hierbei ist dem günstigsten Angebot der Zuschlag zu erteilen.
Ein Gemeinderatsbeschluss könnte im Vorfeld nur dahingehend gefasst werden, dass dem günstigsten Angebot der Zuschlag zu erteilen ist. Davon wird bei Umschuldungen abgesehen, da dieser Grundsatz sowieso zu beachten ist. Der Gemeinderat wird in Nachgang über die neu vereinbarten Konditionen informiert.