Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
5. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | Beschluss: | V/STR/61/0059/09 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 10.12.2009 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:50 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/61/0059/09 Billigungs- und Auslegungsbeschluss der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der Stadt Zeitz "Gemeinbedarfsfläche Rasberg" ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtplanungsamt SG Stadtplanung/Verkehrsplanung | |||||||
Federführend: | Stadtplanungsamt | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/61/0059/1012/09:
Der Stadtrat beschließt:
1. Der Entwurf der ersten Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 der
Stadt Zeitz „Gemeinbedarfsfläche Rasberg“ und der Entwurf der Begründung der
ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18/2 werden in der vorliegenden
Fassung gebilligt.
2. Der Entwurf der 1. Änderung des einfachen Bebauungsplanes Nr. 18/2 und der
dazugehörige Entwurf der Begründung sind gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind nach § 4 (2)
BauGB zu beteiligen und von der Auslegung zu benachrichtigen. Dabei ist darauf
hinzuweisen, dass von einer Umweltprüfung abgesehen wird.
3. Es ist bekanntzumachen, dass Anregungen nur zu den Änderungen und Ergänzungen
des Bebauungsplanes Nr. 18/2 vorgebracht werden dürfen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 35
Ja-Stimmen: 34
Nein-Stimmen: 1
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0