Auszug - Beschluss über die Aufstellung einer Satzung nach § 171 d Baugesetzbuch (Stadtumbausatzung) im Bereich Zeitz-Ost / Dietrich-Bonhoeffer-Straße / Sebald-Waldstein-Straße u.a. Ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 9 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.04.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0215/10 Beschluss über die Aufstellung einer Satzung nach § 171 d Baugesetzbuch (Stadtumbausatzung) im Bereich Zeitz-Ost / Dietrich-Bonhoeffer-Straße / Sebald-Waldstein-Straße u.a. Ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Herr Dr. Kunze informiert über ein Gespräch in der vergangenen Woche mit den betroffenen Eigentümern, in welchem diese darum baten, auf die Satzung zu verzichten und dafür freiwillige Vereinbarungen mit gleichem Inhalt mit jedem Eigentümer abzuschließen. Das betrifft für dieses Gebiet vier großflächige Eigentümer.
Der Vorschlag wird durch die Verwaltung als Möglichkeit gesehen, wenn bis zur Stadtratssitzung von den Eigentümern ein entsprechendes Schreiben vorliegt, mit der Bitte in Verhandlungen einzutreten zum Abschluss solcher Vereinbarungen, welche die gleiche Rechtsverbindlichkeit wie eine Satzung erhalten sollen, in Verhandlungen zum Abschluss darauf ausgerichteter öffentlich-rechtlicher Verträge einzutreten.
Herr Dr. Kunze würde dann vorerst auf eine Abstimmung dieser Vorlage in der Stadtratssitzung am 29.04.2010 nicht bestehen. Die Erarbeitung der Vereinbarungen sollte bis Anfang September 2010 erfolgen. Sollten die notwendigen Verträge bis dahin nicht geschlossen werden, wird die Vorlage in der nächstfolgenden Stadtratssitzung zur Abstimmung gestellt.
In der anschließenden / ausgiebigen Diskussion wird u. a. dargelegt, dass eine solche Satzung zum einen zu spät kommt – zum anderen zu früh, da derzeit noch kein beschlossenes Stadtentwicklungskonzept vorliegt. Die Stadtumbausatzung ist / muss Bestandteil des Stadtentwicklungskonzeptes sein.
Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt für das in der Anlage 1 der Vorlage dargestellte Teilgebiet
des Fördergebietes 2 Stadtumbau Ost der Stadt Zeitz die Aufstellung einer
Satzung gemäß § 171 d BauGB (Stadtumbausatzung).
Die Geltungsbereichskarte (Anlage 1 der Vorlage) ist Bestandteil des Beschlusses.
2. Im Geltungsbereich der Stadtumbausatzung bedürfen zur Sicherung und sozial-
verträglichen Durchführung von Stadtumbaumaßnahmen die in § 14 Absatz 1 BauGB
bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen der Genehmigung der Stadt Zeitz.
3. Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und die
Öffentlichkeit sind zu beteiligen.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 7
Nein-Stimmen: 2
Stimmenthaltungen: 3
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0