Auszug - Umwandlung der "Landesgartenschau Zeitz 2004 GmbH i.L." auf die Stadt Zeitz
Sitzung des Hauptausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.04.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/OB/0258/10 Umwandlung der "Landesgartenschau Zeitz 2004 GmbH i.L." auf die Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Oberbürgermeister | |||||||
Federführend: | Oberbürgermeister | |||||||
Beschluss:
Die Stadt Zeitz übernimmt die Geschäftsanteile der „Fördergesellschaft für Landesgartenschauen Sachsen-Anhalt mbH“ (Sitz Wernigerode) in Höhe von 40 v.H. der Gesamtgeschäftsanteile aus der „Landesgartenschau Zeitz 2004 GmbH i.L.“ durch Auskehr eines angemessenen Beteiligungsrestwertes der „Landesgartenschau Zeitz 2004 GmbH i.L.“ in Höhe von 2.320,98 € auf den Beteiligungsnominalwert in Höhe von 10 T€ auf Kosten der „Landesgartenschau Zeitz 2004 GmbH i.L.“.
Mit der Übernahme der Geschäftsanteile wird die Gesellschaft durch Umwandlung nach §§ 174 bis 176 UmwG auf die Stadt Zeitz verschmolzen. Zugleich endet damit jegliche Geschäftstätigkeit.
Die beiliegenden Vertragsentwürfe (Anlagen 1 und 2):
- Vermögensübertragungsvertrag
- Gesellschafterbeschlüsse zur Vermögensübertragung
werden genehmigt.
Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle Veranlassungen zur Erfüllung vorstehender Ziele zu treffen und verpflichtet, die ordnungsgemäße Eingliederung in die Stadt Zeitz vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0