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Vorlage - V/STR/OB/0258/10  

Betreff: Umwandlung der "Landesgartenschau Zeitz 2004 GmbH i.L." auf die Stadt Zeitz
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Oberbürgermeister   
Beratungsfolge:
Haupt-und Wirtschaftsausschuss Vorberatung
22.04.2010 
Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtrat Zeitz Entscheidung
29.04.2010 
9. Sitzung des Stadtrates Zeitz ungeändert beschlossen  (V/STR/OB/0258/10)

Die Stadt Zeitz übernimmt die Geschäftsanteile der „Fördergesellschaft für Landesgartenschauen Sachsen-Anhalt mbH“ (Sitz Werni

Die Stadt Zeitz übernimmt die Geschäftsanteile der „Fördergesellschaft für Landesgartenschauen Sachsen-Anhalt mbH“ (Sitz Wernigerode) in Höhe von 40 v.H. der Gesamtgeschäftsanteile aus der „Landesgartenschau Zeitz 2004 GmbH i.L.“ durch Auskehr eines angemessenen Beteiligungsrestwertes der „Landesgartenschau Zeitz 2004 GmbH i.L.“ in Höhe von 2.320,98 € auf den Beteiligungsnominalwert in Höhe von 10 T€ auf Kosten der „Landesgartenschau Zeitz 2004 GmbH i.L.“.

 

Mit der Übernahme der Geschäftsanteile wird die Gesellschaft durch Umwandlung nach §§ 174 bis 176 UmwG auf die Stadt Zeitz verschmolzen. Zugleich endet damit jegliche Geschäftstätigkeit.

 

Die beiliegenden Vertragsentwürfe (Anlagen 1 und 2):

-           Vermögensübertragungsvertrag

-           Gesellschafterbeschlüsse zur Vermögensübertragung

werden genehmigt.

 

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, alle Veranlassungen zur Erfüllung vorstehender Ziele zu treffen und verpflichtet, die ordnungsgemäße Eingliederung in die Stadt Zeitz vorzunehmen.

 

 

 

 

 

Gesetzliche Grundlage:

Gesetzliche Grundlage:                            §§ 174 – 176 UmwG, §§ 116 ff GO LSA

bereits gefasste Beschlüsse:                       -

aufzuhebende Beschlüsse:                            -

 

 

Begründung:

 

Der Zweck der „Landesgartenschau Zeitz 2004 GmbH“ wurde mit der Durchführung der Landesgartenschau 2004 in Zeitz und deren Abschlussrechnung erfüllt. Weitere Geschäftsziele wurden nicht verfolgt. Aus diesem Grunde wurde 2005 die Liquidation der Gesellschaft eingeleitet, wobei die Stadt Zeitz alle Liquidationskosten alleine übernommen hat.

 

Der Stadtrat der Stadt Zeitz hat 2009 beschlossen, die Verpflichtungen aus Fördermittelzuwendungen des Landes bis zum Abschluss der Zweckbindungsfristen zu übernehmen, um die Liquidation selbst zu beschleunigen.

 

Die Stadt Zeitz hat der Mitgesellschafterin der Gesellschaft i.L., der „Fördergesellschaft für Landesgartenschauen Sachsen-Anhalt mbH“ (Sitz Wernigerode) angeboten, deren Geschäftsanteile in Höhe von 40 v.H. bei einem Nominalwert in Höhe von 10 T€ mit einer angemessenen Entschädigung in Höhe von 2.320,98 € aus den Barmitteln der Gesellschaft i.L. zu übernehmen. Die Gesellschafterversammlung der „Fördergesellschaft für Landesgartenschauen Sachsen-Anhalt mbH“ (Sitz Wernigerode) hat diesem Verfahren zwischenzeitlich zugestimmt.

 

Der Jahresabschluss der „Landesgartenschau Zeitz 2004 GmbH i.L.“ für das Jahr 2009 liegen der Gesellschafterversammlung sowie dem Aufsichtsrat zur Genehmigung bzw. Beschlussfassung vor. Darin wird ein Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag in Höhe von 0,00 € ausgewiesen. Dieser Ausgleich wurde allein durch einen Zuschuss der Stadt in Höhe von 67.356,03 € im Jahr 2009 erreicht. Das zu übernehmende Anlagevermögen beträgt 14.414,24 €, das zu übernehmende Umlaufvermögen beträgt 31.944,28 €, wovon 26.239,12 € als Forderungen gegen den Gesellschafter Stadt Zeitz ausgewiesen werden. Das Ergebnis der Aktiva und Passiva wurde von den Wirtschaftsprüfern für das Geschäftsjahr 2009 mit 67.709,08 € ermittelt. Die monetäre Werthaltigkeit der Gesellschaft i.L. beträgt dabei 20.350,56 €.

 

Die Durchführung der Umwandlung erspart der Stadt Zeitz die Notwendigkeit weiterer Verlustzuschüsse. Analog treten dafür keine neuen Kosten bei der Stadt ein.

 

Vor der Durchführung der Gesellschafterversammlung zur Auflösung der Gesellschaft durch Umwandlung ist die vorliegende Beschlussfassung erforderlich.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (in EURO)

 

keine -

(Löschung der Zuschusshaushaltstelle im städtischen Haushalt

 

Anlagen

 

1.      Entwurf Vermögensübertragungsvertrag (Ersteller WIBERA)

2.      Entwurf Gesellschafterbeschlüsse zur Vermögensübertragung (Ersteller WIBERA)