Auszug - Entlastung der Bürgermeisterin zur Jahresrechnung für das Jahr 2007 für die Gemeinde Luckenau ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen
10. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 19 | Beschluss: | V/STR/20/0288/10 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.06.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 22:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0288/10 Entlastung der Bürgermeisterin zur Jahresrechnung für das Jahr 2007 für die Gemeinde Luckenau ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Finanzen SG Haushalt | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Veränderung der Anwesenheit:
Die Sitzung haben verlassen: Herr Musgiller, Herr Hartung und Herr Kühling, ab
21.15 Uhr sind 33 Mitglieder anwesend.
Der Oberbürgermeister gibt folgende Information:
Alle Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 19 bis 27 sind Wiederholungsbeschlüsse, die in den Gemeinderäten schon gefasst worden sind und somit auch die Zustimmung vorliegt. Aus formalen Gründen ist dies noch einmal notwendig.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/20/0288/1706/10:
1. Der Stadtrat bestätigt die Jahresrechnung für das Jahr 2007 der ehemaligen
Gemeinde Luckenau.
2. Aufgrund der geprüften und festgestellten Ergebnisse der Jahresrechnung der
ehemaligen Gemeinde wird der Bürgermeisterin die Entlastung gemäß
§ 170 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 33
Ja-Stimmen: 33
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0