Auszug - Entlastung der Bürgermeisterin zur Jahresrechnung für das Jahr 2008 für die Gemeinde Luckenau ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen
10. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 20 | Beschluss: | V/STR/20/0289/10 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 17.06.2010 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 22:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0289/10 Entlastung der Bürgermeisterin zur Jahresrechnung für das Jahr 2008 für die Gemeinde Luckenau ausgearbeitet: Fachbereich Finanzen |
||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Finanzen SG Haushalt | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/20/0289/1706/10:
1. Der Stadtrat bestätigt die Jahresrechnung für das Jahr 2008 der ehemaligen
Gemeinde Luckenau.
2. Aufgrund des geprüften und festgestellten Ergebnisses der Jahresrechnung der
ehemaligen Gemeinde wird der Bürgermeisterin die Entlastung gemäß
§ 170 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41
davon anwesend: 33
Ja-Stimmen: 33
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: 0