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Auszug - Ansiedlung Photovoltaikanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16-2 der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

10. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16 Beschluss:V/STR/65/0277/10
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 17.06.2010 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0277/10 Ansiedlung Photovoltaikanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16-2 der Stadt Zeitz
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

In einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Frau Rossner-Sauerbier, Abbruch der Debatte, mehrheitlich zugestimmt

In einer längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Frau Rossner-Sauerbier, Abbruch der Debatte, mehrheitlich zugestimmt.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0277/1706/10:

Der Stadtrat beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 – 2 „Mischgebiet im Bereich Friedensstraße, Cranachweg und Moskauer Straße“ die planerischen Voraussetzungen zur Festsetzung eines Sondergebietes für die Ansiedlung einer Freiflächen- photovoltaikanlage zu schaffen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 41  

davon anwesend:   36 

Ja-Stimmen:    16 

Nein-Stimmen:   20 

Stimmenthaltungen:     0 

von der Abstimmung gemäß

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:   0

Ablehnung: