Auszug - Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für den Bebauungsplan-Nr. 1 "Geußnitz-Nord"
15. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 20 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 03.02.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0436/10 Aufstellungsbeschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanänderungsverfahrens für den Bebauungsplan-Nr. 1 "Geußnitz-Nord" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
In einer sehr langen Diskussion wird von Herrn Heller (Vorsitzender der Fraktion Die Linke.) der Antrag auf Änderung im Beschlusstext wie folgt gestellt: ...sollen die nachfolgend genannten Punkte geprüft werden…
Daraufhin unterbreitet der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, als Kompromiss einen Änderungsvorschlag im Beschlusstext, der übernommen wird:
„Mit dem Änderungsverfahren sollen folgende Ziele geprüft werden. …“
Nach einer weiteren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag des Herrn Strauch auf Abbruch der Debatte mehrheitlich zugestimmt.
Herr Engel, Vorsitzender des Stadtrates, lässt über den vorliegenden Beschlussvorschlag mit dem Änderungsvorschlag der Verwaltung im zweiten Satz, der lautet, - Mit dem Änderungsverfahren sollen folgende Ziele geprüft werden. – abstimmen.
geänderter Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/0436/0302/11:
Für den Bebauungsplan Nr. 1 „Geußnitz – Nord“ der ehem. Gemeinde Geußnitz (heute Stadt Zeitz, Ortsteil Geußnitz) wird das Änderungsverfahren eingeleitet. Mit dem Änderungsverfahren sollen folgende Ziele geprüft werden:
1. Reduzierung des Anteils gewerblich zu nutzender Flächen auf den tatsächlichen Bedarf.
2. Sicherung und Erhalt wertvoller Böden für die Landwirtschaft.
3. Verzicht auf die bisher geplante interne Erschließung.
4. Ansiedlung einer Biogaserzeugungsanlage.
5. Reduzierung der bisher zulässigen Emissionen zum Schutz der betroffenen Wohngebiete.
6. Reduzierung der 27 textlichen teilw. rechtlich bedenklichen und unbestimmten Festsetzungen.
7. Die Planänderung erhält die Nummer 1-2 „Geußnitz – Nord“.
Das Verfahren ist nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) als vorzeitiger Bebauungsplan auch bei der Änderung durchzuführen.
Dafür ist die Erstellung eines Umweltberichtes als selbständiger Teil der Begründung erforderlich.
Der Beschluss und die Zeit, wann die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird, ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 39 |
Ja-Stimmen: | 25 |
Nein-Stimmen: | 10 |
Stimmenthaltungen: | 4 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |