Auszug - 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
15. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 14 | Beschluss: | V/STR/BM/0446/11 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 03.02.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/BM/0446/11 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Bürgermeister | |||||||
Federführend: | Bürgermeisterin | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/BM/0446/0302/11:
Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung Zeitz“:
1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung der Stadt Zeitz für den Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Auf Grundlage der §§ 6, 44 Abs. 3 Ziff. 1, 116 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. August 2009 (GVBI. LSA S . 383) in der zur Zeit gültigen Fassung i.V.m. § 4 des Gesetzes über die kommunalen Eigenbetriebe des Landes Sachsen-Anhalt vom 24. 03.1997 (GVBl. LSA S. 446) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 03.02.2011 folgende 1. Änderungssatzung zur Betriebssatzung beschlossen:
Artikel 1
Änderungen
§ 1 Absatz 3 wird wie folgt geändert:
Zweck des Eigenbetriebes ist es, die öffentliche Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz sicherzustellen und durchzuführen sowie die Behandlung von Abwässern umliegender Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung auf Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung durchzuführen.
§ 4 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt neu gefasst:
In diesem Fall bestellt der Stadtrat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister eine/n von ihnen zum Ersten Betriebsleiter oder zur Ersten Betriebsleiterin im Sinne von § 5 Abs. 2 EigBG LSA.
Artikel 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Zeitz, am …………..
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 39 |
Ja-Stimmen: | 25 |
Nein-Stimmen: | 9 |
Stimmenthaltungen: | 5 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |