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Auszug - Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz  

15. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:B/STR/75/0448/11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/75/0448/11 Feststellung des Jahresabschlusses 2009 des Eigenbetriebes Abwasserbeseitigung Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Betriebsführer SWZ GmbH
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

Herr Schrödder, stellv

Herr Schröder, stellv. Fraktionsvorsitzender der Fraktion B 90/Die Grünen/FDP/ZDI, gibt folgenden Redebeitrag zu Protokoll:

„Das betrifft sowohl Tagesordnungspunkt 11 und tangiert auch den Tagesordnungspunkt 14 und 15, dies möchte ich vorweg sagen.

Meine Damen und Herren,

die mathematische Richtigkeit der Beschlussvorlage wird auch von unserer Fraktion bestätigt und wir werden der Beschlussvorlage auch zustimmen.

Mit dem ausgewiesenen Jahresverlust von 15.191,74 € könnte man leben; aber zunächst scheint es nur so. Das produziert die Fragestellung warum?

Dazu muss man dann den Bericht des Zeitzer Rechnungsprüfungsamtes vom 21.12.2010, hier auf Seite 2 unter Pkt. 3.1 nachlesen, wo ausgeführt ist, „dass im Rahmen eines Vergleiches mit dem AZV Maibachtal in unserem Eigenbetrieb 287.000,00 € ausgebucht wurden“. Das lässt die Feststellung zu, dass bei voller Erstattung der rückständigen kapitalgebundenen Kosten durch den AZV der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung in 2009 ein gutes positives Jahresergebnis hätte erzielen können.

So weit so gut, auch unsere Fraktion ist der Meinung, dass man sich an geschlossene Vergleiche halten muss, auch in diesem Fall, aber dann sollte es keine weiteren Vorkommnisse aus dieser Richtung geben.

Zur Erklärung: Der AZV Maibachtal wurde durch Stadtratsbeschluss vom 17.06.2010 in den Eigenbetrieb Abwasser eingegliedert rückwirkend zum 01.01.2010. Wir stellen aber die Frage, ob uns nunmehr keine weiteren Ausbuchungen oder Verluste aus dem ehemaligen AZV Maibachtal erwarten? Diese Frage hätte man schon beantworten können, wenn den Stadträten zur Beschlussfassung am 17.06.2010 die Seite 3 des Schreibens der Kommunalaufsichtsbehörde vom 18. 01. 2010 vorgelegt hätte. Nach 10 Wochen wurde dann endlich die Seite 3 ausgereicht.

Hierzu wurde ja bekanntlich durch unsere Fraktion die Kommunalaufsichtsbehörde bemüht, um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses zu prüfen. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass „der Stadtratsbeschluss zur Eingliederung keine Rechtswirkung entfaltet, da die Auflösung vom unzuständigen Organ beschlossen wurde“. Zwischenzeitlich wurde dann über die amtliche Mitteilung des BLK vom 04.12.2010 die rechtkonforme Auflösung des AZV zum 31.12.2010, also 1 Jahr später zum genannten Stadtratsbeschluss.

Ende gut, alles gut. Nein, meine Damen und Herren, mit Schreiben des Rechnungsprüfungsamtes des BLK vom 11.01.2011 an den Oberbürgermeister wurden weitere Feststellungen gemacht, welche auch zukünftig Belastungen und Verluste aus dem ehemaligen AZV Maibachtal erwarten lassen. Ich konnte die Unterlagen am 31.01.2011 im Vorzimmer des Oberbürgermeisters einsehen. Ich stelle deshalb den Antrag, das Schreiben vom 11.01.2011 allen Fraktionen zur Verfügung zu stellen.

Danke.“

 

Der Oberbürgermeister wendet ein, dass dieses Schreiben vom 11.01.2011 das Anschreiben zum Prüfbericht des Jahresabschlusses 2009 des AZV Maibachtal ist. Das Schreiben sei an seine Geschäftsanschrift gerichtet, beträfe aber seine Funktion als Vorsitzender des AZV Maibachtal. Es gehöre zur Feststellung des Jahresabschlusses in der Verbandsversammlung des AZV Maibachtal, was ihm die Kommunalaufsicht bestätigt habe, und müsse erst einmal in der Verbandsversammlung behandelt werden. Danach könne die Übergabe geprüft werden.

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/75/0448/0302/11:

Der Stadtrat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses 2009, die Entlastung des Betriebsleiters und die Behandlung des Jahresverlustes 2009 des Eigenbetriebes Abwas­serbeseitigung Zeitz gemäß § 19 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz vom 24.03.1997 (in der je­weils gültigen Fassung) wie folgt:

 

1.      Feststellung des Jahresabschlusses 2009

1.1               Bilanzsumme              40.608.812,24 EUR

 

1.1.1 Davon entfallen auf der Aktivseite auf

              - das Anlagevermögen              37.704.930,96 EUR

              - das Umlaufvermögen              2.902.231,47 EUR

              - den Rechnungsabgrenzungsposten              1.649,81 EUR

 

1.1.2              Davon entfallen auf der Passivseite auf

              - das Eigenkapital              6.389.282,17 EUR

              - die verrechenbare Abwasserabgabe              1.734.204,00 EUR

              - die empfangenen Ertragszuschüsse              7.216.289,00 EUR

              - die Rückstellungen              992.364,68 EUR

              - die Verbindlichkeiten              22.471.672,39 EUR

 

1.2              Jahresverlust              -15.191,74 EUR

 

1.2.1              Summe der Erträge              5.494.612,04 EUR

 

1.2.2              Summe der Aufwendungen              5.509.803,78 EUR

 

2.      Dem Betriebsleiter wird für das Jahr 2009 Entlastung erteilt.

 

3.               Behandlung des Jahresverlustes

              - auf neue Rechnung vorzutragen              -15.191,74 EUR

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

36

Nein-Stimmen:

  2

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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