Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten vom 16. 07. 2009 ausgearbeitet von: Fraktion FWZ/FFW i.Z.m FB Zentrale Dienste
15. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 17 | Beschluss: | V/STR/STR/0384/10 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 03.02.2011 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:25 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/STR/0384/10 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten vom 16. 07. 2009 ausgearbeitet von: Fraktion FWZ/FFW i.Z.m FB Zentrale Dienste |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fraktion FWZ/FFW Fachbereich Zentrale Dienste | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Weißbrodt (Vorsitzender der FDP-Fraktion):
Die FDP-Fraktion reicht an dieser Stelle für die nächste Beratungsfolge einen weiteren Antrag zur Änderung der Entschädigungssatzung ein. Mit diesem Antrag soll der Stadtrat die Herabsetzung der Beträge für die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder beschließen.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/STR/0384/0302/11:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.
(Anlage)
2. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz
Auf Grund des § 33 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt (GO LSA) vom 05. 10. 1993 in der zurzeit gültigen Fassung und des Runderlasses des Ministeriums des Inneren des Landes Sachsen – Anhalt vom 17.12.2008 (MBl. LSA Nr. 47/2008 vom 29. 12. 2008) hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am 03.02.2011 die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftrsäten der Stadt Zeitz vom 16.07.2009 beschlossen:
Artikel I
Änderungen
Der § 2 enthält folgende Fassung:
§ 2
Aufwandsentschädigung für sachkundige Einwohner
und gewählte Vertreter/innen des Seniorenbeirates
Sachkundigen Einwohnern und den gewählten Vertreter/innen des Seniorenbeirates wird ausschließlich ein Sitzungsgeld bei Teilnahme pro Sitzung in Höhe von 13,00 Euro gewährt werden.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16.07.2009 tritt am 01.03.2011 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 39 |
Ja-Stimmen: | 37 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 2 (namentliche Enthaltung Herr Dr. Pröve) |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |