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Auszug - 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten vom 16. 07. 2009 ausgearbeitet von: Fraktion FWZ/FFW i.Z.m FB Zentrale Dienste  

15. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 17 Beschluss:V/STR/STR/0384/10
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 03.02.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/STR/0384/10 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten vom 16. 07. 2009
ausgearbeitet von: Fraktion FWZ/FFW i.Z.m FB Zentrale Dienste
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fraktion FWZ/FFW
Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

Herr Weißbrodt (Vorsitzender der FDP-Fraktion) übergibt an dieser Stelle dem Büro Sitzungsdienst einen Antrag für die nächste Beratungsfolge, indem die Herabsetzung der Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder durch den Stadtrat beschlossen werden soll

Herr Weißbrodt (Vorsitzender der FDP-Fraktion):

Die FDP-Fraktion reicht an dieser Stelle für die nächste Beratungsfolge einen weiteren Antrag zur Änderung der Entschädigungssatzung ein. Mit diesem Antrag soll der Stadtrat die Herabsetzung der Beträge für die Aufwandsentschädigungen und Sitzungsgelder beschließen.

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/STR/0384/0302/11:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16. 07. 2009.

 

(Anlage)

 

2. Änderungssatzung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz

 

Auf Grund des § 33 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen – Anhalt (GO LSA) vom 05. 10. 1993 in der zurzeit gültigen Fassung und des Runderlasses des Ministeriums des Inneren des Landes Sachsen – Anhalt vom 17.12.2008 (MBl. LSA Nr. 47/2008 vom 29. 12. 2008) hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in seiner Sitzung am  03.02.2011 die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftrsäten der Stadt Zeitz vom 16.07.2009 beschlossen:

 

Artikel I

Änderungen

Der § 2 enthält folgende Fassung:

§ 2

Aufwandsentschädigung für sachkundige Einwohner

und gewählte Vertreter/innen des Seniorenbeirates

 

Sachkundigen Einwohnern und den gewählten Vertreter/innen des Seniorenbeirates wird ausschließlich ein Sitzungsgeld bei Teilnahme pro Sitzung in Höhe von 13,00 Euro gewährt werden.

Artikel II

Inkrafttreten

Die 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige im Stadtrat, seinen Ausschüssen und den Ortschaftsräten der Stadt Zeitz vom 16.07.2009 tritt am 01.03.2011 in Kraft.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2 (namentliche Enthaltung Herr Dr. Pröve)

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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