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Auszug - Besetzung des Aufsichtsrats der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH  

22. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 10 Beschluss:V/STR/20/0627/11
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.11.2011 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/0627/11 Besetzung des Aufsichtsrats der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Finanzen
Beteiligungsmanagement
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt hierzu folgende Informationen:

Entsprechend Benennungsrecht benennt die CDU-Fraktion Herrn Hans-Dieter Buzalski als Mitglied und die Fraktion FWZ/FFW/BIT benennt Herrn Heiko Hinke als Mitglied in den Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH. Das sind die zwei Fraktionen, die das Besetzungsrecht nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung LSA haben.

Die Besetzung der Sitze auf der Seite der Gesellschafterversammlung ist noch nicht abschließend geklärt. Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, beabsichtigt Herrn Dr. Langhammer in den Aufsichtsrat zu berufen, der die wirtschaftliche Beratung der Gründung der GmbH durchgeführt hat. Weiterhin wird beabsichtigt, einen nicht beteiligten Wirtschaftsprüfer-Steuerberater, der nicht die Prüfung dieser Firma übernimmt, weil hier doch eine Reihe von wirtschaftlichen Themen zu beachten sind, zu berufen. Der Name ist noch nicht ganz feststehend. Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, wird den Stadtrat darüber informieren.

             

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/20/0627/1711/11:

Der Stadtrat entsendet in seiner Sitzung am 17.11.2011 folgende Mitglieder in den Aufsichtsrat der SSBZ Stadtreinigungs- und Servicebetrieb Zeitz GmbH.

 

 

  Name, Vorname

 

Mitglied

 

 

  Herr Hans-Dieter Buzalski

 

Mitglied

 

 

  Herr Heiko Hinke

 

Der Oberbürgermeister ist geborenes Mitglied. Zwei Mitglieder werden auf Vorschlag des Oberbürgermeisters von der Gesellschafterversammlung bestimmt.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

40

Ja-Stimmen:

32

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  8

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0