Auszug - Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz - Spielgerätesteuersatzung- ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern
26. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | Beschluss: | V/STR/20/0741/12 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 15.03.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/20/0741/12 Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz - Spielgerätesteuersatzung- ausgearbeitet von: SG Haushalt und Steuern |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | SG Haushalt und Steuern | |||||||
Federführend: | Fachbereich Finanzen | |||||||
Herr Otto, Bürgermeister, gibt dazu folgende Erläuterungen:
Die Spielgerätesteuersatzung ist zu 98 % das, was wir vorher als Vergnügungssteuersatzung kannten. Inhaltlich hat sich an der Besteuerung der Spielgeräte nichts geändert, d. h. der Steuersatz ist gleich geblieben so wie vorberaten in den Ausschüssen des Stadtrates und auch die Art dessen was besteuert wird, nämlich die Spielgeräte. Herausgefallen ist der Teil, der sich mit der Veranstaltungsbesteuerung beschäftigt. Dort wurden die Veranstaltungen heraus genommen, weil sie aufgrund der Höhe der bisherigen Besteuerung von 200,00 € im Jahr in keiner Weise dem Aufwand entsprochen haben, der für die vielen kleinen Fälle dort geleistet worden ist, nachzulesen auch in der Begründung.
Beschluss-Nr. V/STR/20/0741/1503/12:
Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Spielgerätesteuer in der Stadt Zeitz“.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 40 |
Ja-Stimmen: | 40 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |