Inhalt

Auszug - Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung - ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge  

26. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 17 Beschluss:V/STR/65/0717/12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 15.03.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0717/12 Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in der Stadt Zeitz - Straßenreinigungsgebührensatzung -
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Gebühren und Beiträge
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Strauch (Fraktion Die Linke

Herr Strauch (Fraktion Die Linke.):

Da der Antrag von Herrn Strauch vom Juni 2011 in dieser Satzung keine Berücksichtigung fand, wird folgender Ergänzungsantrag gestellt:

Einführung einer C 3 Reinigungsklasse ( 1 x im Monat) für den Bereich Sebald-Waldstein-Straße in Zeitz.

Begründung:

In der S.-Waldstein-Straße gehören der größte Teil der Grundstücke der WBG. Durch den enormen Rückbau in dem Bereich fallen hohe Straßenreinigungsgebühren im Jahr für die WBG an. Diese können aber nicht umgelegt werden. Durch den veränderten Reinigungszyklus kann die WBG und die ZWG kostenmäßig entlastet werden.

 

Die genannte Straße wird in den Wintermonaten weder beräumt noch gestreut (eingeschränkter Winterdienst).

Die restliche Zeit des Jahres wird die Straße nur durch Anlieger und Anwohner genutzt. Es erfolgt keine Verschmutzung, die eine 14-tägige Reinigung erfordert.

 

Herr Otto, Bürgermeister, gibt folgende Erläuterungen:

Zunächst möchte Herr Otto voraus schicken, dass die vorliegende Satzung keine Änderungen der Gebühren beinhaltet. Die Verwaltung hat die Regelung, die sich mit Baumaßnahmen beschäftigt, genauer gefasst, um auch mehr Rechtssicherheit zu schaffen.

Zum Antrag von Herrn Strauch:

Die Begründung für die Einführung der neuen Reinigungsklasse, die Herr Strauch gewählt hat, greift aus Sicht der Verwaltung nicht durch. Es ist so, dass es auch in anderen Straßen im Gebiet der maschinellen Reinigung Grundstücke gibt, die nicht wohnlich genutzt sind oder wo auch keine Garage darauf steht. Grünflächen oder maximal Gartennutzung gibt es auch in anderen Bereichen nicht nur in der Sebald-Waldstein-Straße. Eine Änderung der Satzung darf auch nicht eigentümerbezogen stattfinden.

Weiterhin, die Gebühr um die es geht, hat nichts mit dem Winterdienst zu tun. Für den Winterdienst werden gar keine Gebühren erhoben.

Dass die Straße vor allen Dingen durch Anlieger genutzt wird, ist bereits dahingehend berücksichtigt, dass diese Straße in der Reinigungsklasse mit der geringsten Reinigungsintensität ist.

Herr Immisch, Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, führt dazu ergänzend aus, dass dieser Antrag hier auch an der falschen Stelle ist. Hier geht es um die Straßenreinigungsgebührensatzung. Die Kehrklassen befinden sich in der Straßenreinigungssatzung. Sollte der Änderungsantrag eine Mehrheit erhalten, müsste dieser dann bei der nächsten Überarbeitung der Straßenreinigungssatzung berücksichtigt werden.

 

Folgender Vorschlag des Oberbürgermeisters, Herrn Dr. Kunze, zur weiteren Vorgehensweise in dieser Problematik findet die Zustimmung des Antragstellers, Herrn Strauch:

Die Fraktion  Die Linke. bringt einen entsprechenden Beschlussantrag – Einführung einer Reinigungsklasse C 3 für verschiedene Straßen - ein, der dann in den entsprechenden Ausschüssen (empfohlen wird Bauausschuss und Hauptausschuss) beraten wird. Er wäre dann in beide Satzungen, jeweils sachlich begründet, einzuarbeiten, zudem könnten weitere Straßen für die Reinigungsklasse erörtert werden.

 

 

Beschluss-Nr. V/STR/65/0717/1503/12:

Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die „Satzung über die Erhebung einer Straßenreinigungsgebühr in Stadt Zeitz – Straßenreinigungsgebührensatzung –„.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

40

Ja-Stimmen:

40

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0