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Auszug - Regelung der Kostenbeteiligung bei Dienstreisen in die Partnerstädte der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Alternative Liberale Liste  

27. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 03.05.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/STR/0747/12 Regelung der Kostenbeteiligung bei Dienstreisen in die Partnerstädte der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Alternative Liberale Liste
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Stadtrat
Fraktion Alternative Liberale Liste
Federführend:Vorsitzender des Stadtrates   

 

In einer längeren Diskussion legen die Fraktionen ihre Meinungen und Standpunkte dar

In einer längeren Diskussion legen die Fraktionen ihre Meinungen und Standpunkte dar.

Herr Brunn (Fraktion Die Linke.) möchte, dass im Protokoll verankert wird:

Zukünftig soll durch den Stadtrat beschlossen werden:

Wer fährt wann und aus welchem Anlass wohin?

 

Herr Engel, Vorsitzender des Stadtrates, ergänzt dazu:

Wenn persönliche Einladungen vergeben werden,  kann der Stadtrat dazu nicht beschließen.

 

Nach der längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Frau Rossner-Sauerbier auf Abbruch der Debatte mehrheitlich zugestimmt.

 

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/STR/0747/0305/12:

Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.

60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.

Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.

Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.

Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

35

Ja-Stimmen:

  6

Nein-Stimmen:

27

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Ablehnung.