Auszug - Regelung der Kostenbeteiligung bei Dienstreisen in die Partnerstädte der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Alternative Liberale Liste
27. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 16 | |||||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 03.05.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/STR/0747/12 Regelung der Kostenbeteiligung bei Dienstreisen in die Partnerstädte der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Stadtrat, Fraktion Alternative Liberale Liste | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion Alternative Liberale Liste | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
In einer längeren Diskussion legen die Fraktionen ihre Meinungen und Standpunkte dar.
Herr Brunn (Fraktion Die Linke.) möchte, dass im Protokoll verankert wird:
Zukünftig soll durch den Stadtrat beschlossen werden:
Wer fährt wann und aus welchem Anlass wohin?
Herr Engel, Vorsitzender des Stadtrates, ergänzt dazu:
Wenn persönliche Einladungen vergeben werden, kann der Stadtrat dazu nicht beschließen.
Nach der längeren Diskussion wird dem Geschäftsordnungsantrag von Frau Rossner-Sauerbier auf Abbruch der Debatte mehrheitlich zugestimmt.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/STR/0747/0305/12:
Für Dienstreisen in Partnerstädte der Stadt Zeitz außerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland übernimmt die Stadt Zeitz nur noch 40 % der Kosten.
60 % der Kosten trägt der Reisende selbst.
Diese Regelung gilt für alle Partnerstädte und für Städte, mit denen eine Partnerschaft angebahnt werden soll.
Anwendung findet diese Regelung für alle Haupt- und Nebenangestellten sowie alle ehrenamtlichen Funktions- und Mandatsträger.
Diese Regelung tritt nach Beschlussfassung in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 35 |
Ja-Stimmen: | 6 |
Nein-Stimmen: | 27 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |
Ablehnung.