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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz - Lückenschließung Hainichener Dorfstraße ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

28. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 14 Beschluss:V/STR/65/0770/12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 14.06.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0770/12 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz - Lückenschließung Hainichener Dorfstraße
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0770/1406/12:

Der Stadtrat beschließt:

 

-  Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.

 

-  Der beiliegende Durchführungsvertrag (Anlage 2) wird gebilligt.

 

-  Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der

   Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbar-

   gemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB des vorhabenbezogenen

   Bebauungsplanes Nr. 64 der Stadt Zeitz „Lückenschließung Hainichener

   Dorfstraße“ wurde geprüft und bewertet.

   Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 3.

 

-  Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom

   23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes

   vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) wird der vorhabenbezogene Bebauungs-

   plan Nr. 64 der Stadt Zeitz „Lückenschließung Hainichener Dorfstraße“, bestehend

   aus der Planzeichnung (Teil A, Anlage 4) und dem Text (Teil B, Anlage 5) als

   Satzung beschlossen.

 

-  Die Begründung (Anlage 6) einschließlich Umweltbericht (Anlage 7) des vor-

   habenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 64 wird gebilligt.

 

-  Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hin-

   weisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und den sonstigen Trägern

   öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.

 

-  Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

30

Nein-Stimmen:

  5

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

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