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Auszug - 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012  

30. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:V/STR/10/0809/12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.09.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:25
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/10/0809/12 1. Änderungssatzung zur Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

 

Hierzu liegen Ergänzungsblätter mit Änderungen aus

Hierzu liegen Ergänzungsblätter mit Änderungen aus.

Der Bürgermeister, Herr Otto, gibt dazu Erläuterungen:

Der Bürgermeister, Herr Otto, konnte im gestrigen Ältestenrat noch eine Bitte äußern, und zwar ging es darum, dass im § 8 Absatz 1, in dem sich die Tabelle befindet, eine festgelegte Stundenanzahl für die Hortbetreuung von 6 Stunden steht. Dies ist allerdings ein redaktionelles Versehen, da die Betreuung auch darüber hinaus gehen kann, nämlich fast 7 Stunden am Tag mit Frühhort und Nachmittagshort und die Verwaltung natürlich keine Begrenzung dieser Zeit einbringen will, d. h., der Bürgermeister, Herr Otto, schlägt vor, dass an dieser Stelle „6 h“ gestrichen wird und dies in dieser Satzung durch folgende Satzeinfügung verankern:

Im § 8 Abs.1 der Tabelle – Spalte Hort - ist der Zusatz „6 h“ zu streichen.

 

 

Beschluss mit der Änderung:

Im § 8 Abs.1 der Tabelle – Spalte Hort - ist der Zusatz „6 h“ zu streichen.

Beschluss-Nr. V/STR/10/0809/2709/12:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderungssatzung der Satzung für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft der Stadt Zeitz vom 16.03.2012.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

36

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0