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Auszug - Festlegung der Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan des Haushaltsplanes der Stadt Zeitz ausgearbeitet von: Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen  

33. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 13 Beschluss:V/STR/20/0872/12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/20/0872/12 Festlegung der Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan des Haushaltsplanes der Stadt Zeitz
ausgearbeitet von: Sachgebiet Haushalts- und Rechnungswesen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Oberbürgermeister
Federführend:Fachbereich Finanzen   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/20/0872/2012/12:

Der Stadtrat beschließt die Festsetzung der Wertgrenze für die Einzelausweisung von Investitionsmaßnahmen im Teilfinanzplan des Haushaltsplanes der Stadt Zeitz gemäß § 4 Abs. 4 GemHVO i. V. m. Anlage 6 B VV Muster zur GO und GemHVO, in der derzeitig gültigen Fassung, wie folgt

 

Einzelausweisung der Maßnahmen erfolgt ab einem Investitionswert in Höhe von 10.000,00 €.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0