Auszug - 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz
33. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 12 | Beschluss: | V/STR/40/0847//12 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 20.12.2012 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/40/0847/12 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Recht u. Ordnungswesen Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Herr Exler, Vorsitzender des Stadtrates, verweist auf nachfolgende Protokollnotiz des Hauptausschusses vom 13.12.2012:
„Kulturelle Vereine, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, auch wenn sie keine eingetragenen Vereine sind, werden auf ihren Antrag entsprechend behandelt, wie eingetragene Vereine.“
Weiterhin wird auf die im Ergänzungsblatt vorgenommene Änderung verwiesen, welche in der Beschlussfassung übernommen wird.
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/40/0847/2012/12:
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 37 |
Ja-Stimmen: | 37 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |