Inhalt

Auszug - 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz  

33. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 12 Beschluss:V/STR/40/0847//12
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.12.2012 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/40/0847/12 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Recht u. Ordnungswesen
Fachbereich Soziales Zeitz
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

 

Herr Exler, Vorsitzender des Stadtrates, verweist auf nachfolgende Protokollnotiz des Hauptausschusses vom 13

Herr Exler, Vorsitzender des Stadtrates, verweist auf nachfolgende Protokollnotiz des Hauptausschusses vom 13.12.2012:

„Kulturelle Vereine, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, auch wenn sie keine eingetragenen Vereine sind, werden auf ihren Antrag entsprechend behandelt, wie eingetragene Vereine.“

Weiterhin wird auf die im Ergänzungsblatt vorgenommene Änderung verwiesen, welche in der Beschlussfassung übernommen wird.

 

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/40/0847/2012/12:

Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie von Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0