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Auszug - 1. Änderung - Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel   

36. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 11 Beschluss:V/STR/10/0945/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 25.04.2013 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/10/0945/13 1. Änderung - Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel

   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Zentrale Dienste
Federführend:Fachbereich Zentrale Dienste   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/10/0945/2504/13:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz beschließt die 1. Änderung der „Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel“ vom 30.08.2011.

 

1. Änderung
 

Regelung der Stadt Zeitz

zur Verwendung der Fraktionsmittel

 

vom 30.08.2011

 

 

Auf Grund des § 43 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 5. Oktober 1993 (GVBl. LSA S. 568), in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung gültigen Fassung i.V.m. § 20 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Zeitz hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 25.04.2013 die 1. Änderung der Regelung der Stadt Zeitz zur Verwendung der Fraktionsmittel vom 30.08.2011 beschlossen:

 

 

 

Änderung

 

Punkt 3 Belegwesen, Form und Zeitpunkt der Abrechnung

 

Der Punkt 2 erhält folgenden neuen Wortlaut:

 

2.               Die Veranschlagung der Haushaltsmittel erfolgt im Produktsachkonto 11112.549200 mit der Bezeichnung Fraktionszuwendungen”.

Die Aufwendungen der jeweiligen Fraktionen werden fraktionsbezogenen Buchungsstellen zugeordnet.

 

 

 

Inkrafttreten

 

Die 1. Änderung der Regelung zur Verwendung der Fraktionsmittel tritt rückwirkend zum 01.01.2013 in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

37

Ja-Stimmen:

37

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0