Auszug - Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz von der Einmündung Hauptstraße (L 191) bis zum Kurvenbereich Dorfstraße - K 2608 einschließlich Flurstück 32/11 der Flur 2 und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich TechnischesZeitz, SG Gebühren und Beiträge
39. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 12 | Beschluss: | V/STR/65/0979/13 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 11.07.2013 | Status: | öffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
V/STR/65/0979/13 Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz von der Einmündung Hauptstraße (L 191) bis zum Kurvenbereich Dorfstraße - K 2608 einschließlich Flurstück 32/11 der Flur 2 und Erhebung von Straßenausbaubeiträgen ausgearbeitet von: Fachbereich Technisches Zeitz, SG Gebühren und Beiträge |
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Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Gebühren und Beiträge | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Beschluss-Nr. V/STR/65/0979/110713:
Der Stadtrat Zeitz beschließt den Ausbau der Dorfstraße im Ortsteil Nonnewitz.
Die Baumaßnahme bezieht sich nur auf die Erneuerung der Straßenbeleuchtung.
Entsprechend § 3 Abs. 2 und 3 und § 6 der Satzung über die Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen im Gebiet der Stadt Zeitz werden die Abschnittsbildung und Aufwandsspaltung beschlossen.
Gemäß § 1 a der Straßenausbaubeitragssatzung ist die Maßnahme beitragspflichtig.
Entsprechend der Verkehrsbedeutung wird die Dorfstraße als Anliegerstraße klassifiziert.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 44 |
davon anwesend: | 40 |
Ja-Stimmen: | 40 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 31 GO-LSA ausgeschlossen: | 0 |