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Auszug - Änderung der Geltungsbereichsgrenze des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung   

39. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 19 Beschluss:V/STR/65/0996/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 11.07.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0996/13 Änderung der Geltungsbereichsgrenze des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Herr Brunn (Fraktion Die Linke

 

Herr Brunn (Fraktion Die Linke.) beantragt, dass über den Beschluss des Bauausschusses abgestimmt wird. Herr Buzalski (Vorsitzender des Bauausschusses) unterstützt den Antrag.

Im Bauausschuss wurde der erste Punkt nicht mit abgestimmt und dem zweiten Punkt zugestimmt.

 

Vor der Abstimmung gibt Herr Immisch noch einmal Erläuterungen zur vorliegenden Vorlage.

 

Abstimmung über den Antrag von Herrn Brunn, Streichung des ersten Anstriches der Vorlage.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

  3

Nein-Stimmen:

28

Stimmenthaltungen:

  8

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Der Antrag wird abgelehnt:

 

 

Abstimmung über den vorliegenden Beschluss.

Beschluss:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0996/1107/13:

Der Stadtrat der Stadt Zeitz stimmt der Änderung der Geltungsbereichsgrenzen des Fördergebietes 1 „Erhaltung und Pflege der Altbauten des Gründerzeitgebietes“ im Rahmen des Förderprogramms Stadtumbau Ost auf der Grundlage des § 171 b Baugesetzbuch zu.

 

Die Geltungsbereichsänderung umfasst:

 

?         Herausnahme der Grundstücke im Bereich zwischen Röntgenstraße, nordöstliche Grenze der Flurstücke entlang der Karl-Marx-Straße bis zum Schnittpunkt mit der nordöstlichen Verlängerung der Rudolph-Puschendorf-Straße, entlang der Rudolph-Puschendorf-Straße und weiter entlang der östlichen Grenze der Clara-Zetkin-Straße, den Bereich des Schwanenteiches querend, entlang der Bornpromenade und der Semmelweisstraße bis zum Ausgangspunkt in der Röntgenstraße.

 

?         Erweiterung der Fördergebietsgrenzen südlich der Gleinaer Straße. Die Geltungsbereichserweiterung erfolgt im Quartier zwischen Gleinaer Straße, entlang der Gutenbergstraße, der Senefelder Straße, der Geußnitzer Straße bis zum Anschlusspunkt an die Virchowstraße.

 

Der neue Geltungsbereich des Fördergebietes 1 ist in der Anlage dargestellt. Die nunmehr aus dem Geltungsbereich des Fördergebietes 1 herausgenommenen Teile, die bisher zum Fördergebiet gehörten, sind in dieser Anlage gestrichelt dargestellt.

Der Beschluss ist mit der Anlage der neuen Fördergebietsgrenze ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

34

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0