Inhalt

Auszug - Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung  

39. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 17 Beschluss:V/STR/65/0997/13
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 11.07.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
V/STR/65/0997/13 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“
ausgearbeitet von: FB Technisches Zeitz, SG Stadtentwicklung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 

Der Oberbürgermeister, Herr Dr

Der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, gibt folgende Anmerkung seitens der Verwaltung:

In der Begründung wird folgender Satz gestrichen: Dieser Abschnitt soll im Bebauungsplan als öffentliche Straße festgesetzt werden.

Im Beschlusstext  wird der Punkt ….Verlängerung des Kurzen Weges bis zur Friedensstraße“ gestrichen.

 

Nach einer kurzen Diskussion stellt Herr Buzalski (1. Stellvertreter des Vorsitzenden und Vorsitzender des Bauausschusses) den Antrag:

Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.

 

In der Gegenrede wird vom Oberbürgermeister, Herrn Dr. Kunze und dem Fachbereichsleiter Technisches Zeitz, Herrn Immisch, die Gründe dargelegt, dass dieser Aufstellungsbeschluss entscheidungsreif sei.

 

Abstimmung über den Antrag von Herrn Buzalski, der lautet:

Zurückverweisung der Vorlage in die Verwaltung.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

  5

Nein-Stimmen:

29

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0

Der Antrag wird abgelehnt.

 

 

 

Beschluss mit der Änderung:

Beschluss-Nr. V/STR/65/0997/1107/13:

Der Stadtrat beschließt:

 

Für das Flurstück 251 wird der Bebauungsplan Nr. 67 „Barrierefreies Wohnen am Kurzen Weg in Theißen“ aufgestellt.

 

Es werden folgende Planziele angestrebt:

?         Sicherung der vorhandenen Gemeinbedarfseinrichtungen und Schaffung von Baurecht für ca. 21 barrierefreie Wohneinheiten nach Abbruch des leerstehenden Schulgebäudes.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) soll für den Bebauungsplan Nr. 67 wie folgt durchgeführt werden:

Bekanntmachung, dass innerhalb einer bestimmten Frist bei der Stadtverwaltung für die Öffentlichkeit die Möglichkeit besteht, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke und Auswirkungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes zu unterrichten.

 

Entsprechend § 2 (4) BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

44

davon anwesend:

39

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  1

von der Abstimmung gemäß

 

§ 31 GO-LSA ausgeschlossen:

  0