Auszug - Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/2 "Am Sandberg"
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 18 | Beschluss: | VI/STR/65/0066/14 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.12.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0066/14 Änderung des Geltungsbereiches und Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 5/2 "Am Sandberg" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Veränderung der Anwesenheit:
Herr Otto befindet sich nicht im Sitzungssaal, so dass zur Behandlung und Abstimmung des Top 18 31 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/65/0066/1812/14:
Der Stadtrat beschließt die Verkleinerung des Geltungsbereiches sowie die damit verbundene Teilaufhebung der dann nicht mehr im Geltungsbereich des Bebauungsplanes gelegenen Flächen.
Der neue Geltungsbereich ist in der Anlage 1 dargestellt.
Das Änderungsverfahren ist nach §§ 3, 4 und 4a Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 31 |
Ja-Stimmen: | 30 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |