Auszug - Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 - Kloster Posa in Zeitz - der Stadt Zeitz
6. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 20 | Beschluss: | VI/STR/65/0088/14 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 18.12.2014 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:30 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0088/14 Billigungs- und Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 69 - Kloster Posa in Zeitz - der Stadt Zeitz | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Veränderung der Anwesenheit:
Herr Exler und Herr Otto befinden sich nicht im Sitzungssaal, so dass zur Behandlung und Abstimmung des Top 20 30 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/65/0088/1812/14:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 – Kloster Posa in Zeitz – (Anlage 1) sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung (Anlage 2) einschließlich des Umweltberichtes (Anlage 3) werden gebilligt.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 69 –Kloster Posa in Zeitz – (Anlage 1) sowie der dazugehörige Entwurf der Begründung (Anlage 2) einschließlich des Umweltberichtes (Anlage 3) sind gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.
- Die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sind von der Öffentlichkeitsbeteiligung zu benachrichtigen.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 30 |
Ja-Stimmen: | 29 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |