Auszug - Auslobung eines "Ehrenamtspreises" für herausragendes bürgerschaftliches Engagement aus Anlass des jährlich wiederkehrenden internationalen "Tages des Ehrenamtes" am 5. Dezember (Antrag der Fraktion DIE LINKE)
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit Finanz-/RP-Ausschuss | ||||||||
TOP: | Ö 10 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 22.01.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:10 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/STR/0116/14 Auslobung eines "Ehrenamtspreises" für herausragendes bürgerschaftliches Engagement aus Anlass des jährlich wiederkehrenden internationalen "Tages des Ehrenamtes" am 5. Dezember | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion Die Linke | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Erläuterungen zur Vorlage erfolgen durch Herrn Heller.
Es erfolgt die Präzisierung des Beschlusstextes.
Geänderter Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
Zur Anerkennung, öffentlichen Würdigung und Förderung dieses Engagements wird jährlich ein „Ehrenamtspreis der Stadt Zeitz“ ausgelobt.
- | Die Auslobung erfolgt durch den Oberbürgermeister. Vorschläge für die Preisverleihung sind bis zum 1. August des laufenden Jahres beim Oberbürgermeister einzureichen.
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- | Ein entsprechendes Jahresbudget ist durch die Verwaltung vor zu halten.
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- | Als Preise sollen besonders engagierte Persönlichkeiten aus Vereinen und Initiativen z.B. ein Jahresticket zum freien Eintritt in den Schlosspark oder für 4 Veranstaltungen pro Jahr in das Capitol erhalten. Die Preise haben eine Geltungsdauer für das jeweilige Folgejahr. Es sollen maximal 5 Preise pro Jahr verliehen werden.
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- | Die Preisverleihung soll durch den Oberbürgermeister im öffentlichen Teil der Dezembersitzung des Stadtrates vorgenommen werden.
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Protokollvermerk des Oberbürgermeisters: Die Verwaltungsempfehlung der zu Ehrenden wird rechtzeitig vorher im Ältestenrat vorgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 12 |
davon anwesend: | 12 |
Ja-Stimmen: | 12 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |