Vorlage - VI/STR/STR/0116/14
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Der Stadtrat beschließt:
Zur Anerkennung, öffentlichen Würdigung und Förderung dieses Engagements wird jährlich ein Ehrenamtspreis durch die Stadt Zeitz ausgelobt.
- | Die Auslobung erfolgt durch den Fachbereich Soziales Zeitz der Stadtverwaltung. Vorschläge für die Preisverleihung sind bis zum 1. August des laufenden Jahres beim Fachbereich Soziales Zeitz einzureichen.
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- | Ein entsprechendes Jahresbudget ist durch die Verwaltung vor zu halten.
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- | Als Preise sollen besonders engagierte Persönlichkeiten aus Vereinen und Initiativen ein Jahresticket zum freien Eintritt in den Schlosspark oder für 4 Veranstaltungen pro Jahr in das Capitol erhalten. Die Preise haben eine Geltungsdauer für das jeweilige Folgejahr. Es sollen maximal 5 Preise pro Jahr verliehen werden.
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- | Die Preisverleihung soll durch den Oberbürgermeister im öffentlichen Teil der Dezembersitzung des Stadtrates für das Folgejahr vorgenommen werden.
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Gesetzliche Grundlage: | KVG LSA |
bereits gefasste Beschlüsse: | keine |
aufzuhebende Beschlüsse: | keine |
Begründung:
Das bürgerschaftliche Engagement in der Stadt Zeitz ist bunt und vielfältig. In einer Vielfalt von Vereinen, Initiativen und Projekten engagieren sich Zeitzer Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Kultur, Soziales, Sport und Vereinsarbeit. Die Motivation ist dabei so differenziert wie das Angebotsspektrum:
- füreinander da sein;
- miteinander gestalten;
- verändern;
- sich begegnen;
- soziale Verantwortung übernehmen;
- neue Erfahrungen sammeln;
- Dem eigenen und dem Leben anderer einen Sinn geben.