Auszug - Änderung des Planungszieles des Bebauungsplanes Nr. 16 B "ehemalige Panzerkaserne"
7. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 12 | Beschluss: | VI/STR/65/0085/14 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.01.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0085/14 Änderung des Planungszieles des Bebauungsplanes Nr. 16 B "ehemalige Panzerkaserne" | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Veränderung der Anwesenheit:
Ein Stadtrat hat den Sitzungssaal verlassen, so dass gegenwärtig 34 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Bereits im Vorstand des Stadtrates und auch im Bauausschuss gab der Bürgermeister, Herr Otto, die Information, dass lt. Absprachen mit dem Reit- und Fahrverein Zeitz-Bergisdorf e.V. in der gesamten Vorlage der Begriff „Reit- und Sportanlage“ durch „Reitanlage“ ersetzt werden soll.
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
1. Dem geänderten Planungsziel - Schaffung von Baurecht für ein Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Reitanlage - wird zugestimmt.
2. Der Entwurf des entsprechend zu ändernden Bebauungsplanes ist nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
3. Eine Begründung mit Umweltbericht wird dem geänderten Planungsziel entsprechend
erarbeitet.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 34 |
Ja-Stimmen: | 33 |
Nein-Stimmen: | 1 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |