Vorlage - VI/STR/65/0085/14
|
|
Der Stadtrat beschließt:
1. Dem geänderten Planungsziel - Schaffung von Baurecht für ein Sondergebiet mit der
Zweckbestimmung Reitsportanlage - wird zugestimmt.
2. Der Entwurf des entsprechend zu ändernden Bebauungsplanes ist nach § 3 Abs. 2
Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
3. Eine Begründung mit Umweltbericht wird dem geänderten Planungsziel entsprechend
erarbeitet.
4. Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Gesetzliche Grundlage: | §§ 1 und 2 BauGB
|
bereits gefasste Beschlüsse: | Billigungs- und Auslegungsbeschluss V/STR/65/0624/1310/13
Billigungs- und Auslegungsbeschluss V/STR/65/0950/2504/13
|
aufzuhebende Beschlüsse: | - |
Begründung:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 16 B der Stadt Zeitz „Ehemalige Panzerkaserne“ hat mit der bislang geplanten Festsetzung eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung Photovoltaik in der Zeit vom 06.05.2013 bis 07.06.2013 und 08.10.2013 bis 08.11.2013 öffentlich ausgelegen.
Parallel dazu wurden die Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden beteiligt.
Zwischenzeitlich wurden die als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Photovoltaik festgesetzten Flächen durch die Eigentümer, die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und die Stadt Zeitz, öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben.
Es wurden keine geeigneten Investoren für die Ansiedlung bzw. Errichtung einer Photovoltaikanlage gefunden.
Durch den Reit- und Fahrverein Zeitz - Bergisdorf e. V. wurde auf Grund der Hochwasserschäden im Juni 2013 am Standort Albrechtstraße 43, Interesse zur Ansiedlung im ehemaligen Kasernengelände als hochwassersicheres Objekt bekundet. Entsprechende Kaufabsichten wurden der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mitgeteilt. Die Mitgliederversammlung und der Vorstand des Reit und Fahrverein Zeitz - Bergisdorf e. V. haben dem Beschluss zum Grundstückserwerb und den damit verbundenen Standortwechsel zugestimmt. Eine Teilfläche (Photovoltaikfläche) wurde durch den Reit- und Fahrverein bereits von der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben gekauft.
Zur Nutzung des Geländes durch den Reit- und Fahrverein macht sich eine Änderung der Planungsziele des Bebauungsplanentwurfes erforderlich. Der gesamte Geltungsbereich wird bis auf den bereits gewerblich genutzten Bereich südwestlich des Autohauses Baumann nun als Sondergebiet mit der Zweckbestimmung einer Reitsportanlage festgesetzt.
In dem zur Zeit als Gewerbegebiet festgesetzten Bereich an der Friedensstraße sollen dann die für die Reitsportanlage notwendigen Hochbauten errichtet werden, da im derzeit als Sondergebiet festgesetzten Bereich eine Bebauung aufgrund von Abwasseraltanlagen, Kampfmittel- und Altlastenverdacht nur bedingt zweckmäßig ist.
Da die genannten Änderungen der Planungsziele des Bebauungsplanes planungsrelevante Auswirkungen besitzen, macht sich eine Überarbeitung des Entwurfes des Bebauungsplanes sowie eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erforderlich.
Mit dieser Änderung wird auch das vom Stadtrat beschlossene Konzept zur Energetischen Stadterneuerung fortgeschrieben. Darin war die Fläche auf dem Gelände der ehemaligen Panzerkaserne als neuer Standort für Freiflächenfotovoltaik vorgesehen. Die Umsetzung dieses Planungsziels scheiterte an mangelndem Realisierungsinteresse von geeigneten Vorhabenträgern.
Anlagen:
Anlagen: | ||||
Nr. | Name | |||
1 | Geltungsbereich 16B (48 KB) |