Auszug - Auslobung eines "Ehrenamtspreises" für herausragendes bürgerschaftliches Engagement aus Anlass des jährlich wiederkehrenden internationalen "Tages des Ehrenamtes" am 5. Dezember
7. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 13 | Beschluss: | VI/STR/STR/0116/14 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | geändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 29.01.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:00 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/STR/0116/14 Auslobung eines "Ehrenamtspreises" für herausragendes bürgerschaftliches Engagement aus Anlass des jährlich wiederkehrenden internationalen "Tages des Ehrenamtes" am 5. Dezember | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion Die Linke | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Veränderung der Anwesenheit:
Ein Stadtrat hat den Sitzungssaal verlassen, so dass gegenwärtig 34 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
Hierzu liegt der Protokollauszug des Haupt- und Wirtschaftsausschusses gemeinsam mit Finanz-/Rechnungsprüfungsausschuss vom 22.01.2015 mit dem geänderten Beschluss vor, welcher im Stadtrat zur Abstimmung steht.
Geänderter Beschluss :
Beschluss-Nr. VI/STR/STR/0116/2901/15:
Der Stadtrat beschließt:
Zur Anerkennung, öffentlichen Würdigung und Förderung dieses Engagements wird jährlich ein „Ehrenamtspreis der Stadt Zeitz“ ausgelobt.
- | Die Auslobung erfolgt durch den Oberbürgermeister. Vorschläge für die Preisverleihung sind bis zum 1. August des laufenden Jahres beim Oberbürgermeister einzureichen.
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- | Ein entsprechendes Jahresbudget ist durch die Verwaltung vor zu halten.
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- | Als Preise sollen besonders engagierte Persönlichkeiten aus Vereinen und Initiativen z. B. ein Jahresticket zum freien Eintritt in den Schlosspark oder für 4 Veranstaltungen pro Jahr in das Capitol erhalten. Die Preise haben eine Geltungsdauer für das jeweilige Folgejahr. Es sollen maximal 5 Preise pro Jahr verliehen werden.
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- | Die Preisverleihung soll durch den Oberbürgermeister im öffentlichen Teil der Dezembersitzung des Stadtrates für das Folgejahr vorgenommen werden.
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 34 |
Ja-Stimmen: | 33 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 1 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |