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Auszug - Beschluss über die abschließende Abwägung der Sachverhalte aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 10
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 16.04.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0136/15 Beschluss über die abschließende Abwägung der Sachverhalte aus der Beteiligung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Zeitz und über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes Zeitz und die Einreichung zur Genehmigung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

Darlegungen und weitere Erläuterungen zur Vorlage durch Herrn Villiers:

Darlegungen und weitere Erläuterungen zur Vorlage durch Herrn Villiers:

  • Ein Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan. Rechtstatsachen treffen nur die verbindlichen Bauleitpläne (B-Plan). Ein Flächennutzungsplan hat keine Rechtswirkung auf Private und Dritte. Er hat nur eine interne Bindung für die Fälle für die wir dann rechtsverbindliche B-Pläne aufstellen. Über diese Fälle sind Beschlüsse zu fassen und sind deshalb den politischen Gremien bekannt.
  • Der Bestandsschutz: Wenn ein Vorhaben/ein Bau – erkennbar in der Landschaft steht – einstmalig rechtmäßig errichtet wurde, also eine Baugenehmigung vorliegt, dann hat dieser Bau unabhängig was andere B-Pläne/Bauleitpläne sagen, Bestandsschutz. Wenn die Nutzung aufgegeben wird ab etwa 2 Jahren und von außen nicht mehr erkennbar ist, dass man am der Erhalt des Gebäudes interessiert ist, dann ist der Bestandsschutz nach allgemeiner Rechtsauffassung erloschen.

 

Frau Späte:

Feststellung – erfreuliche Bürgerbeteiligung zum Flächennutzungsplan.

 

  1. Anfrage/Eingabe Herr Mücke, Zettweil:

In Zettweil sind die bergrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Erweiterung des Kiestagebaus Stangenberg noch offen.

 

  1. Einwendungen von Bürgern zu Biotopen:

Beispiel: Streuobstwiese in Kayna - Problem der Eigentümer, dass sie diese Flächen nicht umgewandelt bekommen. Damit ist ein Verkauf der Flächen z.B. an einen Landwirt nicht möglich.

 

  1. Mündliches Gespräch mit den Pächtern von Kloster Posa: Hier geht es um eine Fläche welche als Biotop aufgeführt ist und dort zu vermuten steht, dass bei archäologischen Untersuchungen etwas gefunden wird. Die Fraktion CDU möchte, dass wenn dies so wäre, die Möglichkeit besteht auf diesen Flächen, wie auch beim Altmarkt, einen Hinweis anzubringen.

 

Herr Villiers:

Ein Flächennutzungsplan sagt aus, wie nutzen wir Flächen. Es gibt eine große Anzahl von Darstellungen/Kennzeichnungen im FNP auf Grund anderer Gesetze, als da wären Überschwimmungsgebiete, eingetragene Denkmäler, Altlasten – diese werden von den Trägern öffentlicher Belange zugearbeitet. Das bedeutet im Umkehrschluss, der Stadt Zeitz steht es nicht zu dies anzuzweifeln. Wenn sich allerdings der Status bei der anderen Behörde ändert, sind wir verpflichtet dies im FNP zu übernehmen.

 

Herr Otto – für die Frage, ob ein Biotop vorliegt oder nicht – ist die Stadt der falsche Ansprechpartner. Bei Zweifeln muss man sich direkt an die Naturschutzbehörde wenden.

 

Zum Kloster Posa legt Herr Villiers dar, dass die Stadt hier einen konkreten Bebauungsplan aufstellt, dieser schafft die direkten Rechtswirkungen und auch hier wurde die Untere Naturschutzbehörde beteiligt.


Beschluss:

 

 

Der Stadtrat beschließt:

 

  1. Die abschließende Abwägung der in der Beteiligung gem. § 3 Abs. (2) Baugesetzbuch (BauGB) und § 4 Abs. (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß beiliegenden Abwägungsvorschlag in Anlage 1. Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1. Das Prüfergebnis ist im Beschluss über die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz zu berücksichtigen.

 

  1. Die Mitteilung des Prüfergebnisses an die jeweiligen Einwänder und Einwänderinnen bzw. Behörden ist in § 3 Abs. (2) Satz 4 BauGB vorgegeben.

 

  1. Die Stellungnahmen, Hinweise und Anregungen der Behörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Zeitz wurden sachgerecht abgewogen und in die vorliegende Beschlussfassung des Flächennutzungsplanes eingearbeitet. Der Stadtrat beschließt die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes der Stadt Zeitz gemäß Anlage 2 a, 2 b, 2 c. Die Anlagen 2 a, 2 b und 2 c sind Bestandteil des Beschlusses. Die Begründung mit Umweltbericht gemäß Anlage 3 wird gebilligt.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die abschließende Fassung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. (1) Baugesetzbuch (BauGB) bei der höheren Verwaltungsbehörde, dem Landesverwaltungsamt Sachsen - Anhalt zur Genehmigung einzureichen.

 

  1. Der Beschluss und die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

10

Ja-Stimmen:

  8

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  2

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0