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Auszug - Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg in Zeitz  

Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 14
Gremium: Haupt-und Wirtschaftsausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.09.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 21:30
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/65/0227/15 Abwägungs- und Satzungsbeschluss des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 der Stadt Zeitz - Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg in Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Technisches Zeitz
SG Stadtentwicklung
Federführend:Fachbereich Technisches Zeitz   

 


Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

  • Der Verfahrensvermerk der Anlage 1 der Vorlage wird beachtet.
  • Die Abwägung zu den Stellungnahmen, Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, der Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Satzung gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.71 der Stadt Zeitz – Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg in Zeitz – wurde geprüft und bewertet.

      Der Stadtrat beschließt hierzu die Abwägung gemäß Anlage 2.

  • Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748) wird der Vorhabenbezogene Bebauungsplan  Nr.71 der Stadt Zeitz – Errichtung eines Eigenheims am Pappelweg in Zeitz bestehend aus der Planzeichnung (Teil A, und den textlichen Festsetzungen Teil B, Anlage 3), den dazugehörenden Verfahrensvermerken (Anlage 4) als Satzung beschlossen.
  • Die Begründung (Anlage 5) einschließlich Umweltbericht (Anlage 6) des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 71 wird gebilligt.
  • Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Abwägungsergebnis zu den Hinweisen und Anregungen der Öffentlichkeit, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden zur Kenntnis zu geben.
  • Der Abwägungs- und Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

12

davon anwesend:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0