Auszug - 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012
15. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 14 | Beschluss: | VI/STR/40/0261/15 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 12.11.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/40/0261/15 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012 | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Soziales Zeitz SG Bildung, Jugend und Sport | |||||||
Federführend: | Fachbereich Soziales Zeitz | |||||||
Veränderung der Anwesenheit:
Der Oberbürgermeister und Herr Exler befinden sich nicht im Friedenssaal, gegenwärtig sind 34 stimmberechtigte Mitglieder anwesend.
Hierzu liegt ein Ergänzungsblatt mit Hinweisen aus den Ortschaften aus.
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/40/0261/1211/15:
Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung zur Benutzungs- und Entgeltordnung für die Überlassung von Räumlichkeiten in Gebäuden sowie Einrichtungen der Stadt Zeitz vom 15.06.2012.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 34 |
Ja-Stimmen: | 34 |
Nein-Stimmen: | 0 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
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§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |