Auszug - Verlagerung der B 180 Antrag: Fraktion B 90/Grüne/WIR
15. Sitzung des Stadtrates Zeitz | ||||||||
TOP: | Ö 17 | Beschluss: | VI/STR/STR/0218/15 | |||||
Gremium: | Stadtrat Zeitz | Beschlussart: | abgelehnt | |||||
Datum: | Do, 12.11.2015 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 21:20 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/STR/0218/15 Verlagerung der B 180 Antrag: Fraktion B 90/Grüne/WIR | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Stadtrat Fraktion B 90/Grüne/WIR | |||||||
Federführend: | Vorsitzender des Stadtrates | |||||||
Herr Prüfe befindet sich nicht im Friedenssaal, 35 stimmberechtigte Mitglieder sind anwesend.
Herr Kmietczyk, Vorsitzender der Fraktion B90/Grüne/WIR, begründet als Einreicher in seinen Ausführungen die Vorlage. Die Verweisung in die Ausschüsse steht.
Herr Dr. Kunze, Oberbürgermeister:
Weiter gehender Antrag: „Heutige Befassung und Beschlussfassung“, da eine Entscheidung heute erfolgen kann.
Abstimmung über die Antragstellung des Oberbürgermeisters:
„Heutige Befassung und Beschlussfassung“.
Ja-Stimmen: 26 Nein-Stimmen: 7 Enthaltungen: 2
Nachfolgend legt der Oberbürgermeister, Herr Dr. Kunze, anhand einer Power-Point-Präsentation zunächst die Historie dieser Problematik dar und begründet eindeutig, warum die vorliegende Vorlage abzulehnen sei.
Nach einer längeren Diskussion, wo Standpunkte und Meinungen dargelegt werden, wird dem Geschäftsordnungsantrag von Herrn Buzalski auf Abbruch der Debatte mehrheitlich zugestimmt.
Der Vorsitzende des Stadtrates lässt über die Vorlage zur Beschlussfassung abstimmen.
Beschluss:
Beschluss-Nr. VI/STR/STR/0218/1211/15:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, unverzüglich mit dem Landkreis und dem Land Sachsen-Anhalt Verhandlungen aufzunehmen, mit dem Ziel der Verlagerung der B 180 aus dem Stadtzentrum.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: | 37 |
davon anwesend: | 35 |
Ja-Stimmen: | 3 |
Nein-Stimmen: | 32 |
Stimmenthaltungen: | 0 |
von der Abstimmung gemäß |
|
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: | 0 |
Ablehnung.