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Auszug - 2. Änderungssatzung der Satzungüber die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Ortschaft Pirkau  

17. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 12 Beschluss:VI/STR/75/0304/15
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/75/0304/15 2. Änderungssatzung der Satzungüber die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz - Ortschaft Pirkau
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"
Federführend:Eigenbetrieb "Abwasserbeseitigung Zeitz"   

 

Beschluss:

Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/75/0304/1712/15:

Der Stadtrat beschließt die nachfolgende 2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksanschlüsse und Benutzungsge­bühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau:

 

 

2. Änderungssatzung

 

der Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zusätzliche Grundstücksan­schlüsse und Benutzungsgebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau

 

Auf der Grundlage des § 8 Abs. 1 und § 45 Abs. 2 Ziffer 1 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (KVG LSA) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) i. V. m. dem Kommunalabgabengesetz des Landes Sachsen-Anhalt i. d. F. d. Bek. vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405), jeweils in der zum Zeitpunkt des Beschlusses gül­tigen Fassung, hat der Stadtrat der Stadt Zeitz in sei­ner Sitzung am 17.12.2015 folgende
2. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen, Kostenerstattungen für zu­sätzliche Grundstücksanschlüsse und Benut­zungsgebühren für die Abwasserbe­seitigung der Stadt Zeitz – Ortschaft Pirkau be­schlossen:

 

Artikel 1

Änderungen

 

Der § 16 Gebührensatz erhält fol­gende Fassung:

 

(1)     Die Schmutzwassergebühr be­trägt 5,66 EUR je m³ Schmutz­wasser (zentrale Schmutzwasserbeseitigung).

 

(2)     Für die teilweise Deckung der Fixkosten wird neben der Schmutzwassergebühr eine Grund­gebühr er­hoben. Diese beträgt je angeschlos­senem Grundstück 14,00 EUR/Monat.

 

 

Artikel 2

Inkrafttreten

 

Diese Satzung  tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft.

 

Zeitz,

 

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

34

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

  0

Stimmenthaltungen:

  5

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

  0