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Auszug - Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - 2. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz  

22. Sitzung des Stadtrates Zeitz
TOP: Ö 16 Beschluss:VI/STR/40/0409/16
Gremium: Stadtrat Zeitz Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 08.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 17:00 - 19:35
Raum: Friedenssaal
Ort: Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz
VI/STR/40/0409/16 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - 2. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage Stadt Zeitz
Verfasser:Fachbereich Soziales Zeitz
SG Bildung, Jugend und Sport
Federführend:Fachbereich Soziales Zeitz   

Veränderung der Anwesenheit:

Herr Schwarz kommt 18:42 Uhr hinzu, damit sind gegenwärtig 29 stimmberechtigte Stadträte/Stadträtinnen anwesend.

 

Zum TOP 16 liegen Ergänzungsblätter sowie ein Protokollauszug des Ausschusses für Bildung, Soziales, Kultur und Sport und des Haupt- und Wirtschaftsausschusses aus.

 

Herr Heller, Vorsitzender der Fraktion Die Linke.

Bittet, der Empfehlung des Bildungs- und des Hauptausschusses zu folgen und diese in die Vorlage mit aufzunehmen, wie dies im Hauptausschuss bereits geschehen ist.

 

Der Tagesordnungspunkt 16 wird ergänzt:

 

Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung - 2. Änderungssatzung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz

 

Der Haupt- und Wirtschaftsausschuss hat sich der Ergänzung der Begründung der Beschlussvorlage - so wie im Ausschuss für Bildung, Soziales, Kultur und Sport empfohlen - angeschlossen. Die Beschlussvorlage zur Fortschreibung der Schulentwicklung auf Seite 5 wird um folgenden Wortlaut ergänzt:

 

„Auf der Grundlage der Satzung zur Schülerbeförderung des Burgenlandkreises § 171 hat der BLK die Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur Grundschule zu befördern oder den Erziehungsberchtigten die notwendigen Aufwendungen zu erstatten, wenn die Mindestanforderungen für den Schulweg für die Grundschule von 2 km überschritten werden.

Die Beförderungs- oder Erstattungspflicht besteht nur für Wegstrecken zwischen der Wohnung bzw. nächstgelegenen Haltestelle und der nächstgelegenen Grundschule.“

 

Der ursprüngliche Beschlusstext bleibt unverändert.


Beschluss:

Beschluss-Nr. VI/STR/40/0409/0809/16:

  1. Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung ab 2018/19 für die Grundschulen und Sekundarschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.

 

  1. Der Stadtrat beschließt die 2. Änderung zur Satzung über den teilweisen Verzicht der Festlegung von Schulbezirken für die Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Zeitz.

Abstimmungsergebnis:

Beschlussempfehlung mit Ergänzung auf Seite 5 der Beschlussvorlage

Gesetzl. Anzahl der Mitglieder:

37

davon anwesend:

29

Ja-Stimmen:

29

Nein-Stimmen:

0

Stimmenthaltungen:

0

von der Abstimmung gemäß

 

§ 33 KVG LSA ausgeschlossen:

0