Auszug - Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 zur Errichtung eines REWE-Vollsortimentsmarktes an der Donaliesstr./Schädestr. als Bebauungsplan der Innenentwicklung
Sitzung des Haupt- und Wirtschaftsausschusses | ||||||||
TOP: | Ö 13 | |||||||
Gremium: | Haupt-und Wirtschaftsausschuss | Beschlussart: | ungeändert beschlossen | |||||
Datum: | Do, 20.10.2016 | Status: | öffentlich/nichtöffentlich | |||||
Zeit: | 17:00 - 20:45 | |||||||
Raum: | Friedenssaal | |||||||
Ort: | Rathaus der Stadt Zeitz, Altmarkt 1, 06712 Zeitz | |||||||
VI/STR/65/0428/16 Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 zur Errichtung eines REWE-Vollsortimentsmarktes an der Donaliesstr./Schädestr. als Bebauungsplan der Innenentwicklung | ||||||||
Status: | öffentlich | Vorlage-Art: | Beschlussvorlage Stadt Zeitz | |||||
Verfasser: | Fachbereich Technisches Zeitz SG Stadtentwicklung | |||||||
Federführend: | Fachbereich Technisches Zeitz | |||||||
Beschluss:
Der Stadtrat beschließt:
- Der Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 72 - Errichtung eines REWE Vollsortimentsmarktes an der Donalies- /Schädestraße in Zeitz – wird aufgehoben.
- Der Beschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
Abstimmung:
Gesetzl. Anzahl der Mitglieder: 12
davon anwesend: 12
Ja-Stimmen: 12
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen: 0
von der Abstimmung gemäß
§ 33 KVG LSA ausgeschlossen: 0